(lifepr) Mannheim, 20.01.2015 - Wenn eine neue Vollversammlung - nach der Handwerksordnung das oberste Beschlussorgan der Handwerkskammer - zusammentritt, dann kommen neue Gesichter ins Spiel, was zwangsläufig bedeutet, dass auch andere Menschen das Gremium verlassen. Diesen Ausscheidenden Dank zu ...