München (dpa) - Jahrzehntelang hat ein Mann seine eigene Tochter immer wieder vergewaltigt - ein Martyrium, für das ihn das Landgericht München I nun zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt hat. Vergewaltigung in 271 Fällen lastete das Gericht dem 75-Jährigen an, in einem der […] mehr

Kommentare

10Beastenjahrn11. April 2022
"Die Familie der Frau hatte schließlich die Polizei eingeschaltet." Der Vater hat Sie doch vollkommen isoliert, welche Familie hat Sie dann? Wenn es eine Familie gab, wieso erst nach über 40 Jahren?
9k29329527. Januar 2022
@8 : Gerecht wäre, das Geschehene wie ungeschehen zu machen. Das geht bei Gewaltverbrechen nicht. Nur bbei Diebstahl und Betrug lässt sich der Vermögensschaden mit Zins und Zinseszins wieder ausgleichen. Und das hat überhaupt NICHTS mit Deutschlnd zu tun. Die Todesstrafe in vielen Ländern ist nicht Recht sondern Rache.
8Radiomann27. Januar 2022
Für eine solche miese Tat gibt es in Deutschland meiner Meinung nach leider keine gerechte Strafe.
7k29329527. Januar 2022
- 2 - Außerdem ist der Kerl schon 75, da sind 10,5 Jahre wahrschinlich dicht an lebenslänglich, zumal solche Täter - auch in diesem hohen Alter - im Knast nicht gerrn gesehen. Der macht also jetzt nicht "Urlaub auf Staatskosten".
6k29329527. Januar 2022
Leute, hört mal auf, auf der Verjährung rumzuhacken! Die Verjährung greft erst mit dem 50. Geburtstag des Opfers. Hier kann man also davon ausgehen, dass maximal die Taten verjährt siind, die vor dem 12. Geburtstag des Opfers begangen wurden. Dann bleiben da eben noch 271 Taten übrig, für die der Täter verurteilt werden konnte. Die 10,5 Jahre Haft sind sicherlich kritikwürdig, aber da gibts ja noch die Berufungsmögichkeit seitens der Staatsanwaltschaft. - 2 -
5jadonna26. Januar 2022
So etwas ist widerwärtig! Und ja, die Strafe ist ein Tritt ins Gesicht des Opfers. Die Aussage allein, dass es einvernehmlich war, es sich aber dabei um seine Tochter handelte und sie zu Beginn 7 Jahre alt war, zeigt wie krank der Mann ist. Es ist doch auch ein Zeichen, dass das Opfer selbst nicht in der Lage war, den Täter, in dem Fall der Vater, anzuzeigen. Und Inzest steht doch genauso unter Strafe. Bei Mord gibt es doch auch keine Verjährungsfrist. Wieso dann in solch schweren Fällen?!?
4vdanny26. Januar 2022
@4: Musst du auch nicht, das muss das Opfer tun und damit leben.
3all4you26. Januar 2022
@2 Sorry ich liebe Kinder, da in der Kinderarbeit tätig, als ehemaliger Pfadfinder. Aber so etzwas kann und will ich nicht akzeptieren.
2vdanny26. Januar 2022
@1 : Davon sind bestimmt die meisten Fälle auch noch verjährt. Ich kann weder solch niedrige Strafen noch die Verjährung nachvollziehen. Es gibt aber auch keine gerechte Strafe dafür, nichts, was das Erlebte in irgendeiner Weise wieder gut und vergessen werden ließe...
1all4you26. Januar 2022
Ein Tritt in das Gesichts des Opfer`s. Mindestens 271 Fälle. Und dafür nur 10 Jahre? Er sollte lebenslang in Haft bleiben und keine Aussicht auf Entlassung.