@7
: Lebenslange Haft wird es nur de facto geben. Die Höchststrafe sind 15 Jahre. Aber hier steht Sicherungsverwahrung sicher zur Debatte, und weil der Angeklagte schon 75 Jahre alt ist, käme er spätestens mit Sicherungsverwahrung nie mehr frei.
Was wirklich detailliert geschehen ist, wissen wir nicht. Aber es ist schon bezeichnend, wenn dieser Mann sexuelle Kontakte einräumt, gleichzeitig aber behauptet die Initiative sei von seiner Tochter ausgegangen, oder sie sei auf Grund seiner Fragen freiwillig seinen Wünschen nach Sex nachgekommen. Unvorstellbar, dass Gerichte diesen Aussagen Glauben schenken.Schade, dass diese Taten zum Teil verjährt sind. Aber es dürfte genug übrig sein, um eine lebenslange Haft zu erreichen.
Das klingt sehr unfassbar... man möge sich nur vorstellen mit was sich dieser Mann beschäftigt hat, um einen Menschen, eine Frau so permanent zu kontrollieren und zu schikanieren ... was für ein Zeitaufwand, was für eine sinnlose Zeitverschwendung um sein großes Lügengebäude zu decken ...und am Ende seines Lebens vor einer großen Lebenslüge zu stehen ....einfach nur furchtbar... Insbesondere natürlich für das Opfer.
Ob es seine Tochter oder Stieftochter ist, müsste sich doch leicht klären lassen. Wenn sich herausstellt dass es sich um seine Tochter handelt, sind seine Behauptungen alles Lügen. Hoffentlich bekommt er dann die gerechte Strafe. Obwohl seine Tochter davon nichts hat.