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: Natürlich sind Flüge über fremdes Staatsgebiet anmeldepflichtig. Ein Eindringen in fremdes Staatsgebiet ohne Genehmigung kann als kriegerischer Akt (zumindest als feindliche Provokation) aufgefaßt werden. Im Falle von Mali kann das aber eventuell anders aussehen, da deutsche Truppen dort stationiert sind - das weiß ich aber nicht. Da muß schon ein spezialisierter Rechtsexperte hier die passende Antwort geben. Ich könnte mir vorstellen, daß eine Erlaubnis vorlag - aber während des Fluges ...