
Urteil gegen ein Selbstverständnis Auslöser war ein Makler aus Chemnitz, der auf seiner Website mit „unabhängiger Beratung“ warb. Für das Gericht eine Irreführung: Schon die Möglichkeit eines Eigeninteresses durch Provisionen reiche aus, um Verbraucher in die Irre zu führen. Damit stelle sich ein
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