Kommentare
@Sterni123 In diesem Fall geht es m.E. gar nicht um Selbstjustiz, sondern eine rein politische Auseinandersetzung. Die staatliche Justiz Ungarns hilft diesem Wiederbetätigungsunwesen bisher auch nicht ab. Meine Abneigung gegen Naziumtriebe ist umso stärker, je mehr diese Neonazis sich dabei noch als Opfer darstellen.
Staat nicht "der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen" wird (Art. 4 Grundrechtecarta). Wir können uns alle nur wünschen, dass wir nie in die Situation kommen, dass wir in diesen Grundrechten verletzt werden. Auch du! Das kann schneller gehen, als man denkt. Wir hatten solche dunklen Zeiten in Deutschland. Die wollen wir doch nicht mehr zurück! Daher kann ich nur hoffen, dass du deine relativierende Meinung noch einmal überdenkst.
dagegen in @14 und @15 schreibst, finde ich sehr interessant. Woher weißt du das so genau? Warst du dabei? Ich frage mal mit deinen Worten, vielleicht verstehst du es dann: "Und nun? Schon Urteile ausgesprochen?" Ich lese in deinen Worten ganz viel Unterstellung, z. B. es ginge nur um eine geringere Strafe. Nochmal: Grundrechte gelten für alle, und es gibt sie aus gutem Grund. Jeder muss gegenüber dem Staat ein Recht auf ein faires Verfahren haben, jeder muss darauf vertrauen können, dass er vom
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JA, es gibt ein Urteil, bzw. einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Beschluss ist glasklar und eine ziemliche Ohrfeige für a) das Kammergericht und b) die Behörden, welche die Auslieferung in einer Nacht- und Nebelaktion durchgeführt haben. Der Beschluss lautet: Die Auslieferung war rechtswidrig, Maja T. wurde in ihren Grundrechten aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. So, das ist FAKT, das ist Beschluss unseres obersten Gerichts. Was du
@14 Es ist wohl eher anders rum, dass es hier kaum einen interessiert, ob in Ungarn eine Reihe Neonazis eine Tracht Prügel bekommt. Wer im 21. Jh sein Gedenken an die NS-Zeit in SS- oder Wehrmachtsuniform öffentlich herummarschierend begehen möchte, braucht sich nicht wundern, wenn nicht alle Mitmenschen so geschichtsvergessen sind und einen gewähren lassen.
Mit #11 dreht sich "Land X ist in der EU, folglich werden Menschenrechte eingehalten." ja voll im Kreise - wenn das keine Desinformation ist, dann ist es wohl die persönliche Einstellung. Ich wüsste nicht, warum es hier um eine geringere Strafe geben soll - ich weiß aber dass die menschenunwürdige Behandlung von Mitgliedern der LGTBQAI+ hier nicht so wie in Ungarn ist...
Niemand sagt, dass diese Person straffrei bleiben soll, wenn die Taten erwiesen sind. Darum geht es nicht. Aber auch Straftäter haben Rechte, die hier verletzt wurden.
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Ach, Papperlapapp, du tust dich mal wieder durch Nichtwissen hervor, oder versuchst Desinformation zu streuen. Gegen Ungarn laufen mittlerweile mehrere Verfahren seitens der EU wegen Verstößen: das fortlaufende Artikel-7-Verfahren (Verstoß gegen EU-Grundwerte), mehrere Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH (darunter mindestens eines zur LGBTQ+-Gesetzgebung), sowie die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus, der zur Sperrung von EU-Geldern geführt hat.
In Ungarn *war* mal alles in Ordnung bzw. die Menschenrechte wurden im für die EU erforderlichen Maße eingehalten. Das ist leider Vergangenheit und nicht mehr vollumfänglich gegeben.
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Selbiges gilt auch für deutsche Gefängnisse! Regelmäßige körperliche Übergriffe, Beleidigungen, Antisemitismus, Homophobie usw...da braucht man nicht denken, wir hätten bessere Zustände.
<link> [Heute stellt das Bundesverfassungsgericht in seiner Hauptsacheentscheidung klar: Die Entscheidung, Maja T. auszuliefern, war grundsätzlich rechtswidrig. Denn das Kammergericht Berlin habe die Haftbedingungen in Ungarn nicht gründlich genug geprüft. In ungarischen Gefängnissen gebe es systematische Mängel, wie Gewalt und Überbelegung.] Ich sehe das so, dass in Ungarn NICHT alles in Ordnung ist.
würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass der EU Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte egal wären. Jedenfalls gibts an der Verfahrensweise nichts auszusetzen.
Die Schlussfolgerung, dass in Ungarn Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte eingehalten werden, weil Ungarn Mitglied der EU ist, die insgesamt ein auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten basierender Staatenbund ist, hat etwa den gleichen Wert wie die Schlussfolgerung, jeder Hund sei ein Dackel, weil jeder Dackel ein Hund ist. Oder die Schlussfolgerung, Parteien seien demokratisch, wenn sie demokratisch gewählt sind.
Ungarn ist in der EU, folglich werden Menschenrechte eingehalten. Vielleicht ist es in Ungarn etwas strickter aber es hilft alles nichts. @
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Das magst du so sehen aber er macht mitnichten auf irgendwelche Menschenrechte aufmerksam. Allein schon die vorgeworfene Tat spricht gegen Menschenrechte. Sie selbst nicht achten aber einfordern wollen, wenn mans braucht!?
Habe ich mich im Land geirrt?So ein großer Unterschied ist da auch nicht.Der Orban ist genau so eine taube Nuss,wie eben viele andere auch.Dem sollten sie mal alle Gelder streichen.
....Welt leben wir eigentlich?Auch die Gesetzgeber und Politiker kneifen irgendwann den Hintern zu und hinterlassen Chaos,Hass und alle anderen schlechten Eigenschaften,die ein Mensch haben kann.Wenn da nicht Umdenken in unserer einzigartigen Welt beginnt,sehe ich tief schwarz für alles was noch kommt.Nachkriegszeiten sind nicht schön,aber besser als Vorkriegszeiten.Solange wie die Menschen solche Politiker wie Trump und Putin und einige andere wählen,wählen sie ihren eigenen Untergang.
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Ungarn, nicht Bulgarien. Shit happens, solche Verwechslungen können schon mal passieren. Allerdings ist Bulgarien, was Rechtstaatlichkeit anbetrifft, doch besser aufgestellt als Ungarn.
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Wieso soll in Bulgarien damit etwas erreicht werden?
Und das nur wegen eines Protestes gegen Rechts?Allerdings hat das mit Erpressung wenig zu tun,da geht es doch wohl eher um Menschenrechte.Allerdings kann man in Bulgarien mit derartigen Protesten nichts erreichen,da ist die Politik gefragt.Das diese Frau deshalb ihr Leben aufs Spiel setzt und vielleicht daran stirbt,ändert nichts an der Gesinnung machtgieriger Politiker.Niemand kann dafür wie er geboren wird,denen stehen die gleichen Rechte zu wie jedem anderen Menschen auch.In was für einer ...
Für den Hungerstreik hat er sich entschieden, die damit einhergehenden gesundheitlichen Auswirkungen also in Kauf genommen, letztlich um etwas zu erpressen.
Aktion --- Reaktion, man muss eben auch mit den Konsequenzen leben, wenn man sich zu einer solchen Tat hinreißen lässt.