Berlin (dpa) - Viel Zeit für die Familie haben und beruflich trotzdem nicht zurückstecken - das wollen zahlreiche Väter in Deutschland. Doch dieser Spagat gelingt nicht allen. Viele Männer sind hin- und hergerissen zwischen dem traditionellen Rollenbild als Familienernährer und dem neuen Idealbild ...

Kommentare

(19) k293295 · 13. Januar 2014
@18: Tröste Dich! ich mußte vor 11 Jahren unser hiesiges Jugendamt auch erstmal auf den Trichter bringen, daß sich Väter sehr wohl um ihre Kinder kümmern können, ohne daß eine von deren Wachhündinnen dauernd auf der Türschwelle steht. Der Leiter dort war aber auch schnell von mir überzeugt. Ab und zu ist so'n BWL-Studium doch mal ganz nützlich ;-)
(18) Stiltskin · 13. Januar 2014
@17: Ja, da habe ich Glück gehabt. Ohne was hineininterpretieren zu wollen, aber das Kinderpsychologische Gutachten wurde von einer Frau erstellt, wobei ich bei allen Sitzungen ihre 'Feindschaft' gespürt habe. Klar, ich bin dann auch mal laut geworden, aber was solls. Heute ist diese Dame, sofern sie noch nicht in Pension ist, Leiterin des Jugendamtes der Stadt Wolfsburg. Anders verhält es sich bei der Scheidung selbst, da ist eine Anwältin besser geeignet als ein männlicher Kollege.
(17) k293295 · 13. Januar 2014
@15,16: Guter Richter! Dieses "Gutachten" reiht sich dann wohl nahtlos in die von mir schon kritisierten ein. Besuchsrecht wurde bei unserer Scheidung nicht erwähnt, und so wird es auch seitdem behandelt. Wie gesagt, ich hab Glück gehabt. Mein Sohn auch.
(16) Stiltskin · 13. Januar 2014
@14......Und das sogar, obwohl beide Söhne vom ersten Tag der Trennung an bei mir gelebt, und sich für einen Verbleib bei mir ausgesprochen hatten. Glücklicherweise ist der Richter dem Gutachten in diesem Punkt, die Kinder zu trennen, nicht gefolgt. Außer einem zugesprochenen Besuchsrecht hat die Mutter der Kinder in allen anderen Punkten 'verloren'. Und könnte ich noch mal von vorne beginnen, ich würde alles wieder genau so machen, wenn ich feststellen würde, es läuft etwas schief.
(15) Stiltskin · 13. Januar 2014
@14: So sollte es sein. Aber manchmal ist es unerlässlich, 'schmutzige Wäsche' zu waschen, um deutlich zu machen, was die Partnerin/ der Partner bei der Kindererziehung falsch macht/ gemacht hat. Eine einvernehmliche Sorgerechtsentscheidung, oder gar ein geteiltes Sorgerecht ist in den seltensten Fällen von Nutzen, da zudem die ehemaligen Partner meist weit voneinander entfernt leben.Tja. die 'Dame' vom Jugendamt hatte in unseren Fall sogar vorgeschlagen, jedem Elternteil ein Kind zuzusprechen.
(14) k293295 · 13. Januar 2014
@12,13: Ich hab Glück gehabt und brauchte keine Schmutzige Wäsche wg. meines Sohnes vor Gericht zu waschen. Väter, die mit ihren ehelichen Kindern nicht blutsverwandt sind, sehe ich auch weniger gekränkt denn als betrogen an. Die "kinderpsychologischen Gutachten" der Jugendämter verdienen in den wenigsten Fällen ihren Namen. Gabs bei mir auch nicht. Die Auswahl für das Sorgerecht war: ich oder Heim. Da brauchte die Richterin nicht lange zu überlegen.
(13) Cat78 · 13. Januar 2014
@10 ich sehe es wie 11 nicht das Geschlecht entscheidet bei wem das Kind besser aufgehoben ist sondern es muss immer im Einzelfall entschieden werden wo das Kind besser aufgehoben ist. Jugendamt und Gerichte sollten sich mal den Spruch. "Zum Wohle des Kindes" einprägen, denn darum geht es ja nun mal und nicht um gekränkte Väter oder Rachsüchtige Mütter.
(12) Stiltskin · 13. Januar 2014
@11 Aus persönlicher Erfahrung muß ich sagen, daß ein Familiengericht welches im Beisein beider Elternteile vor der Scheidung das Sorgerecht klärt, nur wenn Einvernehmen besteht, Sinn macht. Wenns um die Kinder geht, wird aber leider allzu oft 'Schmutzige Wäsche' gewaschen. Hinzu kommen 'Besuche' der Jugendämter, und meist ein 'Kinderpsychologisches Gutachten. Ansonsten, ja, nach 30 Jahren tritt eine Verjährung ein, wenn du nix dagegen unternimmst, und den sog. Titel verlängerst.
(11) k293295 · 13. Januar 2014
@10: Nö, in der Regel sollte sich das Familiengericht bei der Scheidung mal mit beiden hinsetzen und rauskriegen, bei wem welches Kind besser aufgehoben ist. Und dann bitte nicht immer berufstätige Mütter zu Heldinnen und berufstätige Väter zu Schurken erklären! Ansonsten hast Du natürlich absolut recht. @9: Der Lump ist nur 30 Jahre lang zu jagen, dann greift die Verjährung, oder?
(10) Stiltskin · 13. Januar 2014
@7: Ich finde deine Einstellung zu dieser Problematik völlig in Ordnung. Zwar sollte in der Regel bei einer Trennung die Mutter das Sorgerecht zugesprochen bekommen,und der leibliche Vater Unterhalt zahlen. Oft genug ist es aber auch unausweichlich, der Mutter das Kind/ die Kinder wegzunehmen. Wie ich schon erwähnt habe, es muß Schluß sein damit, daß nur der Vater zahlt, die Mutter sich aber durch eine erneute Schwangeschaft ihrer Unterhaltsfähigkeit über Jahre hinweg entledigt.
(9) Stiltskin · 13. Januar 2014
@6:Auch diese Anfechtung der Vaterschaft habe ich durchgemacht, da meine Ex innerhalb der 'Ehezeit', deren Ende noch nicht vom Gericht festgelegt war, erneut schwanger wurde. Den leiblichen Vater habe ich wegen der entstandenen Kosten verklagt, zu deren Erstattung er auch rechtskräftig verurteilt wurde. Aber er hat es immer geschafft, 'Einkommenbelege' vorzuweisen, aus denen hervorging, daß er nicht zahlungsfähig ist. Insofern laufe ich Geld in Höhe(mit Zinsen) von mehr als 7000 Euro hinterher.
(8) Stiltskin · 13. Januar 2014
@6: Und hinzu kommt, daß du als Vater Probleme hast, die sogenannten Kindererziehungszeiten angerechnet zu bekommen, die Einfluß auf die Rentenhöhe haben. Machst Du nix, bekommt die Mutter diese Zeiten zugesprochen. Ärgerlich ist es auch, wenn die 'Ex' von einem anderen schwanger wird, und das 'Ende der Ehe' ( nicht die Scheidung)noch nicht vom Gericht festgelegt wurde. Dann bist du diesem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, wenn Du die Vaterschaft nicht innerhalb von zwei Jahren anfechtest!
(7) Cat78 · 13. Januar 2014
Ich finde es gut dass auch mal die Vaterrolle genauer unter die Lupe genommen wird den Frau will Gleichberechtigung dann aber bitte auch für beide.
(6) abenester · 13. Januar 2014
@5: Also, dass ist ja mal die absolute Höhe, mit welchen Mitteln ein Vater bekämpft wird, der sein Lebtag damit verbracht hat, der Familie ein würdevolles Leben zu geben.
(5) Stiltskin · 13. Januar 2014
@4: Als alllein erziehender Vater warst Du vor 30 Jahren gezwungen zu arbeiten um die Kinder zu 'unterhalten, und daran hat sich bis heute wenig geändert. Wenn Du keine Tagesbetreuung für die Kinder hast, bleibt Dir meist nur übrig, den Job an den Nagel zu hängen. Eine allein erziehende Mutter hingegen hängt den Job an den Nagel und verklagt den Vater auf Unterhalt für sich und die Kinder. Wird sie aber selbst auf Unterhalt verklagt, lässt sie sich vom Nächsten schwängern( selbst so erlebt).
(4) abenester · 13. Januar 2014
@3: Du triffst den Nagel auf den Kopf. Bei Unterhalt gibt es keine Gleichstellung von Mann und Frau. Diese Schieflage der Justiz sollte behoben werden. Aber wie so oft wird diese Baustelle übersehen. "Männer sind ja stark." (Ironie)
(3) Stiltskin · 13. Januar 2014
Manch ein Vater will 'mitten drin' sein, manch einer muß 'mitten drin ' sein. Das ist gezwungenermaßen dann der Fall, wenn Väter alleinerziehend sind. Probleme mit der Kindererziehung und Arbeit unter einen Hut zu bringen, ist nur unter größten Schwierigkeiten und Entbehrungen möglich. Ich habe das alles vor mehr als 30 Jahren durchgemacht, und musste sehen wo ich bleibe. Unterhalt von den Müttern? Fehlanzeige. Zufriedenheit? Ja, trotzdem. Aber auch permanent das Jugendamt auf dem Hals.
(2) k50369 · 13. Januar 2014
Wer sagt denn, dass sich um Väter gekümmert wird? Sie wurden jetzt mal befragt, zu irgendwas, das ist auch schon alles ^^
(1) Brainbooks · 13. Januar 2014
Es geschehen noch Zeichen und Wunder - es kümmert sich jemand um Männer bzw. Väter
 
Suchbegriff