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11 Aus persönlicher Erfahrung muß ich sagen, daß ein Familiengericht welches im Beisein beider Elternteile vor der Scheidung das Sorgerecht klärt, nur wenn Einvernehmen besteht, Sinn macht. Wenns um die Kinder geht, wird aber leider allzu oft 'Schmutzige Wäsche' gewaschen. Hinzu kommen 'Besuche' der Jugendämter, und meist ein 'Kinderpsychologisches Gutachten. Ansonsten, ja, nach 30 Jahren tritt eine Verjährung ein, wenn du nix dagegen unternimmst, und den sog. Titel verlängerst.