(lifepr) Düsseldorf, 23.04.2014 - Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Fall zur Sachmängelhaftung zwischen Unternehmern entschieden, dass ein Handwerker gegenüber seinem Lieferanten bei Mängeln des gelieferten Materials keinen Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten hat. Der Beklagte ...