Berlin (dpa) - Liegt ein Fall von Diskriminierung vor, wenn ein Mädchen nicht in einem Knabenchor singen darf? Über diese Frage musste das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden - und wies die Klage einer Neunjährigen auf Aufnahme in dem nur von Jungen gebildeten Staats-und Domchor zurück. Vor ...

Kommentare

(8) Quedel · 17. August 2019
@4: Es wäre dann in Ordnung, wenn es keine Gelegenheit für das Mädchen gäbe. Es gibt aber sicherlich genügend gemischte Chöre und Mädchenchöre. Insofern sind die Beispiele unzutreffend, da es ja auch "weibliche Cockpits" im Gesangsbereich gibt seit jeher. Abgesehen davon würde ich zugern diejenigen hören, die dann einem jungen der in einen Mädchenchor sich reinklagt, dann unsittliche Gefahren vorwerfen.
(7) Gommes · 17. August 2019
schon merkwürdig wie manche leute um aufmerksamkeit betteln nur um in die medien zu komm
(6) gabrielefink · 17. August 2019
Was für ein Unsinn, dass ein Knabenchor jetzt nicht mehr Knabenchor sein darf. Wie weit soll diese "Gleichberechtigung" den noch gehen? Mit Vernunft hat das nichts mehr zu tun!
(5) ircrixx · 17. August 2019
Da ich musikalisch auch nicht ganz unbegabt bin, werde ich nun den lieben, verehrten Herrn Orff etwas umschreiben und nenne das neue Werk dann: "Die Klage".
(4) Joey · 17. August 2019
Mhm. So unsinnig finde ich die Klage nicht mal. Ist eigentlich auch nicht viel anders als die Klage dagegen, daß früher nur Frauen Hebammen werden durften. Jetzt gibt es auch Geburtshelfer. Oder die Klage dagegen, daß die Mindestgröße, um Pilot zu werden, Männer bevorzugt. Weil Flugzeugcockpits eben auch so konstruiert werden, daß eher größere als kleinere Menschen bevorzugt werden, was man durchaus ändern könnte. Ich glaube, da hat die klagende Frau verloren, weiß nicht mehr genau.
(3) k408300 · 16. August 2019
diese Helikoptereltern gehören verprügelt
(2) Grizzlybaer · 16. August 2019
So wie die Mutter sich geäußert hat, wird sie wohl in Berufung gehen!
(1) Friedrich1953 · 16. August 2019
Es ist schon interessant, wogegen man Klagen einreicht. Die Frage ist ja nun geklärt, da sich hier die Kunstfreiheit durchgesetzt hat. Hoffentlich hat die Klage viel Geld gekostet!
 
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