Berlin (dts) - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, ein geplantes Gesetz zur Sterbehilfe über Fraktionsgrenzen hinweg im Bundestag zu erarbeiten. "Der Fraktionszwang sollte aufgehoben werden, und wir sollten interfraktionelle Anträge in den Bundestag einbringen", sagte ...

Kommentare

(3) Chris1986 · 11. Januar 2014
@1 Wer definiert ab wann man einen Menschen auf seinen Willen hin töten darf und wann nicht? Ist die betroffene Person noch in der Lage diese Entscheidung selbst zu treffen oder ist mittlerweile der Verstand durch die Krankheit so angegriffen, dass man nicht mehr sicher sein kann, dass sie wirklich getötet werden will? Ab wann ist es ein "feiger" Suizid und ab wann wirklich nur noch der Versuch die letzten Tage in Qualen zu überspringen? Da gibt es viel zu viele Grauzonen die man besprechen muss
(2) k104183 · 11. Januar 2014
was wann erlaubt ist, ist anmaßend und geht mal überhaupt nicht. und wer mischt denn im ethikrat groß mit die katholischen scheinheiligtuer, die für meine begriffe da nichts verloren haben mit ihren verlogenen geschichten die sie an die menschen bringen wollen. ich finde es richtig wenn man menschen von ihrem leid erlöst und ihnen dabei hilft in würde zu gehen wenn sie sagen das die zeit gekommen ist.
(1) k104183 · 11. Januar 2014
jeder sollte sich mal fragen ob er auch elendig zugrunde gehen will oder ob er sich eine würdige art wünscht zu sterben. jemand der voller krebs sitzt und ein organ nach dem anderen den geist aufgibt, schmerzmittel nicht mehr helfen und man völlig zugenebelt nur noch liegt und darauf wartet das es endlich zuende ist.. das ist unwürdig jemanden so sterben zu lassen, ein jeder hat das recht in frieden von dieser welt zu gehen ohne vorher derbe gelitten zu haben. das politiker meinen festzusetzen
 
Suchbegriff