Detmold (dpa) - Narzisstisch, antisozial, manipulativ, mit pädophiler Neigung und unfähig zu einer Partnerschaft mit einer Gleichaltrigen. Der Dauercamper Andreas V. aus Lügde, dem in fast 300 Fällen schwerer sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen wird, habe die Mädchen wohl «als Ersatz gewählt», ...

Kommentare

(12) jobi · 18. August 2019
Man darf nicht das Gras wachsen hören, sonst wird man taub. (Gerhart Hauptmann)
(11) k293295 · 16. August 2019
@9. Danke! Ich will mich nach diesem Prozess mit all seinen Anhängseln endlich aus der aktiven Opferhilfe zurückziehen. Nach 21 Jahren brauchen meine Nerven endlich mal Ruhe, und das wird ja nicht bezahlt - abgesehen von Reisekostenerstattungen. Aber Herr Reul kriegt vorher noch kräftig einen mit. Seine Äußerung mit den Haaren nehm ich ihm echt übel. Zitat: "Männer mit Haarlänge über Streichholz sind potentielle Linksterroristen." Meine Haare sind über schulterlang.
(10) k293295 · 16. August 2019
Und wieder zeigen die Minusklammer, das ihnen Opfer VÖLLIG egal sind, und Täter sie auch nur solange interessieren, wie sie Ausländer sind und man gegen sie hetzen kann. Ihr seid einfach das Letzte - weit negativer als eure Minusse!
(9) Sonnenwende · 16. August 2019
@8 Zitat "Sowas darf sich nicht wiederholen! NIEMALS!" Absolut richtig! Übrigens sehr interessant, deine Ausführungen.
(8) k293295 · 16. August 2019
- 3 - Und genau diese lebenslange Therapie für die Opfer ist wichtig. Hier hat der Staat auf so eklatante Weise versagt, in dem Jugenämter und Polizei geschlampt, vertuscht, verleugnet und teilweise sogar mitgehandelt haben, dass es die verdammte Pflicht des Staates ist, den angerichteten Schaden soweit wie möglich wiedergutzumachen. Und nach diesem prozess jetzt müssen die Jugendamtsmitarbeiter und Polizisten, die Dreck am Stecken haben, dran sein! Sowas darf sich nicht wiederholen! NIEMALS!
(7) k293295 · 16. August 2019
- 2 - Es muss jetzt darum gehen, dass das Gericht keinem Opfer in DIESEM Prozess ein Schmerzensgeld zuurteilt. Die beiden Angeklagten haben weder Vermögen noch Einkommen und können deswegen gar kein Schmerzensgeld zahlen. Ein geurteiltes Schmerzensgeld verhindert aber, dass die Opfer Entschädigung nach opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragen können. Eine Entschädigung nach OEG beinhaltet nicht nur eine Einmalzahlung oder Rente, sondern auch eine bezahlte lebenslage Therapie. - 3 -
(6) k293295 · 16. August 2019
So, nachdem ENDLICH der Spammer entfernt wurde, kann man sich ja mal wieder der News widmen, die inzwischen komplett erneuert wurde. Für den 56-jährigen, gürtelrosekranken Andreas V. würden die vom Staatsanwalt geforderten 14 Jahre + Sicherungsverwahrung lebenslänglich bedeuten. Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit kommt es bei dem gar nicht mehr zur Sicherungsverwahrung. Auch Mario S. wird erst als alter Mann wieder in Freiheit kommen, wenn überhaupt. GUT SO! Vorsicht, jetzt wirds bös. - 2 -
(5) k293295 · 16. August 2019
@2,4: Wenn Verteidigung oder Staatsanwaltschaft der Planänderung nicht zustimmen wollen, muss eine andere Gerichtskammer darüber entscheiden. Ja, hat's schon gegeben. Wäre sonst tatsächlich ein Revisionsgrund.
(4) flowII · 16. August 2019
@3 ich meinte das eher allgemein und nicht auf den konkreten fall bezogen. ich denke in richtung revisionswuerdigkeit. das ist ja doch ein groesserer einschnitt im prozessablauf
(3) Sonnenwende · 16. August 2019
@2 vermutlich schon. Aber die Änderung des Zeitplanes geschieht, denke ich, aus Gründen der Planung: würde die Richterin alle nach Hause schicken, wäre das für die freiberuflich arbeitenden Herren sicher auch verschwendete Zeit… außerdem, ein bereits bestehendes Gutachten um zwei Tage vor zu ziehen macht Sinn, da sind sie sicherlich schon drauf vorbereitet gewesen.
(2) flowII · 16. August 2019
muessen da die angeklagten zustimmen, wenn der zeitplan geandert wird. die anwaelte brauchen doch auch eine gewissen planungssicherheit
(1) Sonnenwende · 16. August 2019
Da kann man nur hoffen, dass beide Dank Sicherungsverwahrung nie wieder frei kommen…
 
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