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Warum sollten sie das nicht können / dürfen? Auch in Deutschland darf die Einreise von EU-Bürgern aus "Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit" verweigert werden (FreizügG, § 6). Das passiert z.B. regelmäßig bei Fußballspielen mit internationaler Beteiligung, um Hooligans und Krawallos fernzuhalten. Das entspricht geltendem EU-Recht (genau genommen Artikel 45 und 52 des Vetrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).