Utting, 29.01.2025 (lifePR) - Auch eine Betriebsrente kann die Rentenlücke schließen, besonders wenn der Arbeitgeber sich kräftig am Aufbau dieser Zusatzrente beteiligt. Zahlen dagegen Beschäftigte ihre Beiträge weitgehend selbst, indem sie auf Lohn verzichten, sollten Sie nachrechnen, ob das […] mehr

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