Herzlichen Dank an RA Löwnberg für die Übernahme dieses Falles. Sein Ziel der Sicheungsverwahrung unterstütze ich absolut. Den "Darknet"-Quatsch aus der News kann man getrost vergessen. @
2
: Er ist eben NICHT in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, darum HAT er sich ja Opfer ausgewählt, die nicht plaudern können. WIE wenig glaubhaft die Reue des Täters ist, kann ich aus 500 km Entfernung nicht beurteilen, aber sie ist wenig glaubhaft.