Berlin - Feuerwehrleute, Sanitäter und Polizisten sollen im Einsatz besser vor Rasern geschützt werden. Den Ländern liegt ein Antrag vor, wonach Verkehrsteilnehmer künftig an Unfall- und Einsatzstellen in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren müssen, berichtet die "Rheinische Post" […] mehr

Kommentare

14Pontius12. Dezember 2025
Unfalls ein allgemeingültiges Warnsignal für erhöhte Vorsicht ist. Und rasende Fahrer*innen interessiert das Leben anderer eh nicht.
13Pontius12. Dezember 2025
Unfallhelfer*innen erhöht - welche ja gerade durch diesen Vorstoß verringert werden soll. Zudem werden die Unfälle bzw. deren Schwere durch langsameres Vorbeifahren verringert - mit leicht erhöhten Gefahren für die vorbeifahrenden Fahrzeuginsassen. Nur ist das weder Regelwut, da es bisher ja auch schon geregelt ist und nun präzisiert werden soll, noch ist es unbekannt für Auswärtige, denn diese wüssten dann diese Regelung dann ja auch nicht - selbst wenn das Warndreieck im Vorfeld des
12Pontius12. Dezember 2025
@10 In der Theorie gibt es mit höheren Differenzgeschwindigkeiten einen größeren Aufprall, in der Praxis vernachlässigst du, dass ein Auto, auf das aufgefahren wird, danach zum problematischen Geschoss wird: Wenn das Schrittgeschwindigkeit fährt und man rauscht mit 50 km/h hinten drauf dann ist dessen dem Unfall nachfolgende Geschwindigkeit geringer denn wenn es 30 km/h gefahren ist - was dann die Gefahr in der Nähe des eigentlichen Unfalls für die betroffenen dieses Unfalls und die
11U_w_U11. Dezember 2025
War ja klar, dass er darauf wieder keine Antwort hat. Zudem beschreibt er ja selbst, dass es schon Gesetze dafür gibt (wie unten schon von anderen Useren erwähnt) und diese "angepasst" werden. Was ich geschrieben habe nicht nötig ist, sondern sogar eine größere Gefahr auslöst, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz noch erhöht wird.
10U_w_U11. Dezember 2025
schonmal den Unterschied zwischen Theorie und Praxis gehört. Was in der StVO steht muss mna nicht herziehen, wenn man nicht lesen kann oder will was für ein Argument ein anderer User bringt.
9Pontius11. Dezember 2025
@8 Die StVO und das Konzept des Sicherheitsabstandes kennen wir aber schon? Auch im Ausland. Aber hier nochmal "§4 (1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen." und eine Unfallstelle ist ein zwingender Grund. Büdde Dangööö. Und unterstell mir nichts...
8U_w_U11. Dezember 2025
@7 Willst du Dinge falsch verstehen?!? Der eine bremst, der andere nicht, weil er nicht dran denkt, es nicht weiß oder nicht sich dran halten will mit großer Geschwindigkeitsdifferenz zu dem Schritttempofahrer. Folge ist deutlich dramatischer, als bei nicht Schritttempofahren.
7Pontius11. Dezember 2025
@5 Ja und dieses angemessen, was sich ja schon in StVO befindet, soll präzisiert werden. Mehr ist es nicht. @6 Mit Schritttempo in den Vorgänger "krachen" - gibt das überhaupt mehr als ne Beule?
6U_w_U11. Dezember 2025
Man stelle sich mal vor was passiert, wenn wer nicht daran denkt, dass man Schritttempo fahren muss und dann in den Vorgänger kracht. Ausländer, die die Regel überhaupt nicht kennen oder einfach nur Raser, die sich eh an keine Regeln halten. Also langsamer fahren, da Gefahrensituation gibt es ja schon. Überregulieren ... mhm
5Marc11. Dezember 2025
@4 Selbstverständlich sollte man angemessen dort vorbeifahren. Was mich nur stört ist die aktionistische Regelwut, die hier entstehen könnte.
4Pontius11. Dezember 2025
@3 Zum Schutze der Einsatzkräfte und damit auch der betroffenen Personen des Grundes des Einsatzes ist das doch unproblematisch, oder? Wollen wir doch auch, wenn wir mal betroffen werden sollten. --- Was jemand in seinem Auto macht ist dann nochmal eine andere Entscheidung.
3Marc11. Dezember 2025
Mal wird gemeckert, weil zu viele zu langsam fahren und gaffen und deshalb den Verkehrsfluss zusätzlich behindern, jetzt fahren die Leute zu schnell... Also zukünftig muss man dann in Schrittgeschwindigkeit und verschlossenen Beifahreraugen vorbeifahren? Nur der Fahrer darf die Augen offen haben, muss diese allerdings geradeaus auf die Fahrbahn gerichtet und dennoch die Rettungskräfte im Blick haben? Gleichzeitig kontrolliert das alles die Polizei....prima.
2Wasweissdennich11. Dezember 2025
Zwischen "Raser" und "Schrittgeschwindigkeit" liegen ja nun Welten....30 Km/h wäre wohl angemessen wie vor Altenheimen und Kindergärten auch
1AlfredD11. Dezember 2025
Na das wird die Gaffer freuen.