Frankfurt/Main (dpa) - Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem «Rotlicht-Sünder» zusammenstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Danach muss sich ein Autofahrer an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein Linksabbieger ...

Kommentare

(1) k416392 · 30. September 2011
Jemand, der gerade eine halbe Sekunde vorher bei rot rübergefahren ist, hat Vorfahrt? Sowas gibts nur in Deutschland...
 
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