Frankfurt/Main (dpa) - Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem «Rotlicht-Sünder» zusammenstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Danach muss sich ein Autofahrer an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein Linksabbieger ...