(pressebox) Karlsruhe, 20.06.2014 - Das Thema Linkhaftung ist nach wie vor ein heißes Eisen. Macht man sich den Inhalt der verlinkten Seite zu Eigen, dann haftet man unter Umständen sogar wie ein Täter, also wie derjenige, der den rechtswidrigen Inhalt selbst bereitgestellt hat. Distanziert man sich ...

Kommentare

(1) ichundich · 20. Juni 2014
..jetzt steht wieder überall jahrelang: das olg xxx hat am xxx entschieden, blablablab,... da können sich die rechtsheinis einen runter.....
 
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