Berlin - Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht in der AfD inzwischen ein großes Investitionshemmnis. "Die AfD ist ein Standortrisiko geworden", sagte Lindner dem "Handelsblatt". Er werde derzeit ständig von internationalen Investoren und Banken auf die Stärke der AfD angesprochen, so ...

Kommentare

(22) Sonnenwende · 07. Februar um 10:51
(2) gar nicht klagen, wenn man ihr eine Möglichkeit eröffnet. Was auch eine nachvollziehbare Annahme zu dem Zeitpunkt war denn das Bundesverfassungsgericht hat schon seit Kohl Zeiten immer sehr den entsprechenden Regierungen folgend entschieden. Das Urteil letztes Jahr wegen des Sondervermögens ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass eng ausgelegt wurde. Man hatte diese Art "Trick" seit vielen Jahren immer "durch gebracht", von verschiedenen Regierungskoalitionen.
(21) Sonnenwende · 07. Februar um 10:49
@20 wahrscheinlich habe ich mich wieder mal nicht eindeutig genug ausgedrückt: ich denke nicht dass meine Interpretation die einzig richtige ist, sondern ich glaube dass sowohl deine als auch meine Interpretation möglich sind und dass man nicht Voraussagen kann, was letztendlich daraus wird. Ich glaube, man hat die Prozent Klausel letztendlich weggelassen, um der CSU einen Weg offen zu halten, weil man geglaubt hat, das Verfassungsgericht würde das ohnehin weit auslegen oder die CSU würde (2)
(20) thrasea · 07. Februar um 10:30
@18 Ja, das habe ich verfolgt. Ebenso die Angebote der Ampel-Parteien an die CSU, für diesen Spezialfall eine Lösung zu finden (was die CSU allerdings pauschal abgelehnt und eher noch als Angriff aufgefasst hat). Ich finde es erstaunlich und fast etwas beängstigend, wie man / wir zu so unterschiedlichen Bewertungen kommen, obwohl wir uns so intensiv mit der Thematik beschäftigt und die gleichen Quellen genutzt haben. Nun ja, wir werden in den nächsten Monaten erfahren, wer richtig lag.
(19) Sonnenwende · 07. Februar um 08:50
(2) Akzeptanz für das neue Wahlgesetz in der Bevölkerung – auch über Bayern hinaus - würde möglicherweise deutlich sinken. Wie das bei den anderen Regierungsparteien war, kann ich nicht sagen, aber in der SPD gab es große Bedenken, dass die CSU als Konsequenz sich bundesweit aufstellen lassen würde – und deutlich höhere Prozentzahlen erreichen könnte als 5 %, weil sie eben spürbar rechts von der CDU steht.
(18) Sonnenwende · 07. Februar um 08:49
@thrasea es gab im Kontext um die Entstehung des neuen Wahlgesetzes kurzfristig eine ziemlich heftige Diskussion ob man die Hürde nicht auf 3 % senken sollte. Es war nur ganz kurz in der Presse. Dafür gab es mehrere Gründe, einer davon war, dass es extrem schwierig wäre, einer Partei wie der CSU, die in Bayern regelmäßig fast alle Direktmandate, manchmal sogar alle gewonnen hat, zu verwehren. Denn: wie willst du das den bayerischen Wählern erklären? Es gäbe große Verwerfungen, und die (2)
(17) Sonnenwende · 07. Februar um 08:23
@16 Exakt. Die 5 % werden in diesem Kontext nicht einmal erwähnt – d.h., diese Festlegung darauf als Hürde auch für Direktmandate ist rechtlich nicht eindeutig festgelegt. Und eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hätte sehr große Chancen, erfolgreich zu sein.
(16) thrasea · 07. Februar um 07:37
weniger als 5% Zweitstimmen gar nicht mehr bei dieser Berechnung berücksichtigt und können daher nur die mit Höchstzahl 0 Sitze aus den Wahlkreisen heraus gewinnen, also gar keine. Ich sehe da keine anderen Interpretationsmöglichkeiten mehr. Das einzige, was diese Regelung noch ändern könnte, wären erfolgreiche Klagen vor dem BVerfG, da stehen ja einige zur Entscheidung an.
(15) thrasea · 07. Februar um 07:37
@11 Für mich ist das eindeutig im BWahlG. Hilfreich fürs Verständnis ist dabei auch eine generelle Beschreibung des Vorgehens unter Teil "B. Lösung" im Gesetzentwurf des geänderten BWahlG <link> "Die Zahl der Sitze, die auf eine Landesliste entfallen, definiert die Höchstzahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber dieser Partei, die in dem Land aus dem Wahlkreis heraus einen Sitz erringen können." Nach BWahlG §4 Abs.2 S.2 Nr.2 werden Parteien mit
(14) Pontius · 07. Februar um 05:28
Mal ein Direktmandat geholt, da besteht auch meines Wissens nirgends eine Aussicht, dass sich dies bei der nächsten Wahl ändern sollte. Nur die Linke kämpft um diese Möglichkeit, da sie schon jetzt nur deswegen im Bundestag sitzt.
(13) Pontius · 07. Februar um 05:24
"Zudem ist auch die die Grundmandatsklausel (§ 6 Abs. 3 BWahlG a.F.) gestrichen worden. Diese bot bisher für Parteien einen alternativen Weg, trotz Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde nach dem Maß ihres Zweitstimmenanteils im Bundestag Mandate zu erringen, und zwar, indem sie mindestens drei Wahlkreise gewinnen." <link> @3 Zum Schluss noch: die FDP hat 1990 das letzte
(12) Pontius · 07. Februar um 05:20
@11 Ich habe es auch so verstanden, dass die Grundmandatsklausel (also mind. 3 Direktmandate reichen zum Einzug entsprechend der Zweitstimmenverteilung in den Bundestag aus) komplett gestrichen wurde und nur noch die Sperrklausel von 5% existiert. Dazu hat die CSU eine Landesliste zur letzten BT-Wahl aufgestellt: <link>
(11) Sonnenwende · 06. Februar um 23:32
@10 das sind alles mögliche Interpretationen, für die nichts (leider) konkret in dem neuen Wahlrechtsgesetz steht. Wie ich schon sagte, bewertet der Tagesspiegel dass durchaus differenziert. Und auch die Tagesschau hat da mittlerweile eine differenziertere Beurteilung abgegeben. Sehr, sehr schwierig daran ist doch nur, was wir leider in vielerlei Hinsicht sehen: nichts wird konkret, nichts bringt Sicherheit.
(10) thrasea · 06. Februar um 23:27
Oder bei der Tagesschau: <link> "Durch die am Freitag beschlossene Reform wird nun folgendes Szenario möglich: Die CSU könnte über die Erststimmen mehr als 40 Wahlkreissieger in Bayern stellen, bei einem bundesweiten Zweitstimmen-Ergebnis von weniger als fünf Prozent aber dennoch ohne einzigen Bundestagsabgeordneten bleiben."
(9) thrasea · 06. Februar um 23:26
@7 @8 Das steht doch u.a. im Artikel: "Für den Tagesspiegel hat „election.de“ berechnet, was passieren würde, läge die CSU nicht bei sechs Prozent, sondern nur bei 4,9 Prozent. Die 46 Direktmandate, welche die Partei in Bayern dann immer noch gewinnen würde, würden komplett verfallen, weil das Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde das nach dem neuen Gesetz auslöst. Die CSU wäre an der Sitzverteilung nicht mehr beteiligt."
(8) Sonnenwende · 06. Februar um 23:21
(2) zukünftig bei nicht Erreichen der Fünf-Prozent-Hürde nicht mehr realisiert werden. Edit: nachdem ich den von dir verlinken Artikel jetzt abschließend komplett gelesen habe, beleuchtet dieser genau das auch kritisch – und sieht die Direktmandate in seiner letztendlichen Schlussfolgerung - bis auf die bisher als Überhangsmandate bezeichneten – nicht in Gefahr.
(7) Sonnenwende · 06. Februar um 23:20
@6 sorry, aber der Tagesspiegel erklärt das anhand der CSU, die ein Sonderfall ist. Die CSU stellt gar keine Landeskandidatenliste auf, schon immer nicht, sondern "rekrutiert" ihre Bundestagsabgeordneten aus ihren Direktkandidaten. Da sie schon seit einigen Legislaturperioden die Prozentzahl hierzu nicht mehr erreichen, sind sie hauptsächlich verantwortlich für die Überhang- und Ausgleichsmandate und die Aufblähung des Bundestags. Ich hab aber bisher nirgendwo gelesen, dass Direktmandate (2)
(6) thrasea · 06. Februar um 21:13
@5 Entschuldige, das habe ich ganz anders verstanden. Nach geändertem Wahlrecht werden Direktmandate nicht mehr vergeben, wenn die Partei bei den Zweitstimmen an der 5%-Hürde scheitert (ausgenommen Parteien nationaler Minderheiten). Sehr gut erklärt das der Tagesspiegel, mit Rechenbeispielen: <link>
(5) Sonnenwende · 06. Februar um 20:10
@2 Grundmandatsklausel heißt, dass wenn man drei Direktmandate erreicht, die ganze Partei im Rahmen ihrer erreichten Prozente einziehen darf – nur so kam die Linke auf ihre 37 Bundestagsabgeordneten. Direktmandate müssen nach wie vor im Bundestag aufgenommen werden – da hat sich nur geändert, dass sich, wenn die Direktmandate die Prozentzahl überschreitet, dass ausgeglichen werden muss, also nicht mehr alle Direktmandate hinein kommen. Die Prozent Zahl ist nach wie vor nicht auf 5 % beschränkt.
(4) Iceman2004_9 · 06. Februar um 20:01
Manchmal ist dulden aber kontrollieren besser als verbieten.
(3) alx2000 · 06. Februar um 09:22
@2 Aktuell sind 5% als Hürde gesetzt; vor Neuwahlen soll aber noch genau an diesen Wahlgesetzen geschraubt werden - ein Schelm, wer glaubt, dass es bleibt wie es ist. Das ganze Hin und Her mit der Grundmandatsklausel, dem abweichenden Landes- und Bundeswahlrecht für und der massive Drang nach Machterhalt und Monetarisierungssicherung wird die FDP da heftigst antreiben und auch Lobbyisten sind mehr an Direktmandaten als an Prozenten interessiert - so oder so, wir verlieren dabei als Land !
(2) Pontius · 06. Februar um 08:09
@1 Die Grundmandatsklausel wurde abgeschafft, man benötigt 5% zum Einzug in den Bundestag.
(1) alx2000 · 06. Februar um 07:30
Liest sich so, als wäre ihm die Wirtschaft wichtiger als unser demok. System, das Wahlvolk und der europäisch Gedanke... ach ja, ist ja die FDP! Er vergisst wie immer, dass nach den kommenden Wahlen vermutlich nur Direktmandate der FDP in Berlin sitzen werden und dass die bisherige Wirtschaftspolitik von ihm primär daraus bestand, Geld und Vorteile an ausl. Investoren und Unternehmen zu verteilen(um sie "her zu holen"), statt die klein- und mittelständischen UN zu stärken - bye bye Stammwähler!
 
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