Leipzig/Berlin/München (dpa) - Die Polizei bereitet sich wie geplant auf einen Großeinsatz in Leipzig im Zusammenhang mit Demonstrationen für die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. vor. «Wir haben unsere Gefahrenprognose unabhängig vom Ausgang des Verfahrens erstellt», sagte eine Sprecherin der ...

Kommentare

(15) mceyran · 02. Juni 2023
Hierzu hat die FAZ noch etwas geschrieben: <link>
(14) Pontius · 02. Juni 2023
@11 "Sofern eine Entscheidung – egal ob es sich um ein Urteil oder einen Beschluss handelt – nicht mehr angefochten werden kann, wird diese als rechtskräftig bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Vollstreckung aus dem Urteil erfolgen." <link> Das stellt hoffentlich dein Vertrauen in die deutsche Justiz und den Rechtsstaat wieder her...
(13) sumsumsum · 01. Juni 2023
die wurde aus der uhaft entlassen weil es noch die möglichkeit der revision gibt
(12) thrasea · 01. Juni 2023
@11 Ist dir gar nicht aufgefallen, dass ich alleine deine Wertung kritisiere? P. S.: Was du da als Zitat bringst, stand so bestimmt nicht bei der Tagesschau, die Orthographie-Fehler verorte ich eher bei dir?
(11) k509733 · 01. Juni 2023
@10 spannen deine Aussage :) Ich zitiere gerne mal die tagesschau für Dich. "Das Oberlandesgericht hatte die mutmaßliche Links extremistin Lina E. wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt." Zwar ist Revision zugelassen aber das Urteil ist gesprochen und nichts anders habe ich geschrieben. Geht aber über deinen links-grünen Horizont vermutlich weit hinaus
(10) thrasea · 01. Juni 2023
@9 Es erschüttert mein Vertrauen in deine Kommentare, dass du nicht weißt, wann ein Urteil rechtskräftig ist und wann nicht. Warte, nein - bei dir erschüttert mich gar nichts mehr, im Gegenteil, dein Kommentar ist voll auf Linie mit deinen rechtskonservativen, blaunen Kommentaren (über die andere Hälfte deiner Kommentare, die verschwörungsschwurbelnden, reden wir lieber nicht)
(9) k509733 · 01. Juni 2023
für mich unverständlich, dass eine verurteilte Straftäterin, die bereits in U-Haft sitzt nach Abschluss des Verfahrens erstmal auf freien Fuß gesetzt wird. Erschüttert mein Vertrauen in die Justiz und diesen Rechtsstaat doch erheblich!
(8) mceyran · 01. Juni 2023
Dazu müsste man noch wissen, wie sie sich in U-Haft geführt hat. Könnte ja sein, dass sie zeitnah auf Bewährung vorzeitig frei käme, weshalb es jetzt unangemessen wäre, die U-Haft zu verlängern. Und U-Haft wird in der Regel bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr angeordnet. Beides ist wahrscheinlich nicht (mehr) gegeben. Wie immer schwierig zu sagen, wenn man nicht alle Facetten des Falls kennt.
(7) thrasea · 01. Juni 2023
@3 Die Gründe für U-Haft müssen regelmäßig überprüft werden, einen Automatismus zur Verlängerung gibt es nicht. Das Urteil wurde nicht ausgesetzt, wie du schreibst, es war ja nicht rechtskräftig. Ausgesetzt wurde der Haftbefehl, und zwar gegen Auflagen. 2x wöchentlich melden, Wohnsitzwechsel nur mit Genehmigung des Gerichts, Perso und Reisepass eingezogen. Bis die nächste Instanz ein Urteil spricht, wäre die abzusitzende Haftzeit vermutlich überschritten.
(6) Hannah · 01. Juni 2023
"Strafmildernd wirkte bei Lina E. nicht nur der Umstand, dass sie nicht vorbestraft ist und seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats sah bei ihr auch die Persönlichkeitsrechte durch die mediale Berichterstattung verletzt und sprach von einer Vorverurteilung. Diese Gründe spielten neben einer Rheuma-Erkrankung auch dabei eine Rolle, dass Lina E. vorerst frei kommt." - aber völlig klaaaar, dass der Rechtstaat "einbricht".
(5) World4Cats · 01. Juni 2023
@2 Ich gebe dir aber recht, ich bin da emotional nicht neutral
(4) World4Cats · 01. Juni 2023
...nach Sachlage, die uns begrenz zugänglich ist, wurden hier erheblich Straftaten vollübt, mit erheblichen Verletzungen, in erheblicher Anzahl. Welche Begründung liegt vor, dass das Urteil ausgesetzt wird und der Delinquent auf freiem Fuß ist?
(3) World4Cats · 01. Juni 2023
@2 Das stimmt im Grunde schon. Ist man aber in der U-Haft und das Verfahren wird entsprechend geführt, verbleibt man i.d.R. in der U-Haft, sollte man entsprechende Rechtsmittel einlegen, verbleibt man ebenfalls in der U-Haft, es sei denn man sieht keinen Grund mehr dafür. Nach Verkündung des Urteils, verbleibt der Delinquent i.d.R. in Haft. Meistens wird auch die U-Haft angerechnet, was kein "muss" ist. Hier wurde das Urteil ausgesetzt, aus welchen Gründen auch immer....
(2) thrasea · 01. Juni 2023
@1 Dein Kommentar erstaunt mich, bei all unseren Meinungsverschiedenheiten kommentierst du doch sonst besonnener. Ist es in unserem Rechtsstaat nicht üblich, dass Haftstrafen erst dann angetreten werden, wenn ein Urteil rechtskräftig ist? Ist nicht außerdem gefordert, dass U-Haft in ihrer Länge verhältnismäßig zum erwarteten Strafmaß sein muss (auch zu einem möglicherweise in der nächsten Instanz reduzierten)? Die Abwägung des Gerichts zur Fluchtgefahr siehst du dann als deutliches Einbrechen?
(1) World4Cats · 01. Juni 2023
Und ja, der Rechtsstaat ist eingebrochen. Das Zeichen war ja deutlich. In Zukunft werden dann also immer Demos stattfinden, wenn ein Urteil mal nicht gefällt. Man setzt das Urteil aus, Hauptsache es bleibt ruhig. Welche Außenwirkung das haben wird, zeigt sich bestimmt in den nächsten Wochen und Monaten.
 
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