NICHTS rechtfertigt Selbstjustiz, auch nicht gegen Staatsfeinde. Die Exekutive – genau wie die anderen beiden Staatsgewalten Judikative und Legislative – steht einzig und allein dem Staat zu. Und schwere Körperverletzung bleibt nun mal schwere Körperverletzung, und das in 13 Fällen. Dafür finde ich, sind sie eigentlich noch recht gut davon gekommen. @
4 ich widerspreche dir ja nur ungern, aber der von dir verlinkte Fall ist eher die Ausnahme, nicht die Regel. Außerdem sind es nicht 13 Opfer, (2)