Dresden (dpa) - Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Trotzdem kommt die 28 Jahre alte Studentin nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei: Das Gericht ...

Kommentare

(23) Sonnenwende · 01. Juni um 13:48
@22 ja, aber an den Taten teilnehmen allein ist ja nicht das, was bei ihr gesehen wird, sondern ihr wird eine leitende Funktion zugeschrieben sowie Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, und daran bestehen durchaus berechtigte Zweifel. Und es ist völlig unklar, welche Rolle ihr (ehemaliger) Lebensgefährte, der ja untergetaucht ist, da spielt.
(22) Pontius · 01. Juni um 13:44
@21 Auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie an den Taten teilgenommen hat. Das Thema hatten wir ja heute schon in einem anderen Thread und wir werden sehen, was die Berufung dazu sagen wird.
(21) Sonnenwende · 01. Juni um 13:40
Um das noch mal ganz klar zu sagen: diese Taten gehören bestraft. Selbstjustiz ist durch nichts zu rechtfertigen. Und es handelt sich zum Teil um vorsätzlich schwere Körperverletzung. Die Frage ist nur, ob Lena E. die Rolle gespielt hat, die bei ihr von der Staatsanwaltschaft gesehen wird. Und das ist nicht zweifelsfrei bewiesen, insofern müsste für sie eigentlich die Unschuldsvermutung gelten.
(20) Pontius · 01. Juni um 13:36
@18 Im Endeffekt bezieht sich die Anklage vor allem auf den Aussteiger und damit Kronzeugen.
(19) Sonnenwende · 01. Juni um 13:33
@18 ich hab das, wie es manchmal halt so ist, mittlerweile auch anders bewertet, Meinung ist eben nichts Statisches sondern entwickelt sich. Dabei bin ich genau auf das gekommen, was du auch erwähnst: in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, bis die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen ist. Und zweifelsfrei heißt eben ohne jeden Zweifel. Und das liegt hier definitiv nicht vor.
(18) thrasea · 01. Juni um 11:11
@12 Danke für den Artikel, sehr detailreich. Allerdings kommt die taz bzgl. der Indizienlage zu einer anderen Bewertung. In einem Kommentar schreiben sie: „Bis zum Schluss konnte kein Opfer oder Zeuge die vermummten Angreifer erkennen (.) So funktioniert Rechtsstaat nicht. Bei allem öffentlichen Druck: Wo Zweifel sind, müssen diese für die Angeklagten sprechen – und nicht umgekehrt.“ Der ganze Kommentar ist für mich lesenswert: <link>
(17) World4Cats · 01. Juni um 00:04
Aber natürlich gibt es eine politische Gewalt, man spricht nur nicht gern drüber und irgendwo nachlesen kann man darüber auch nichts. Es fällt einfach auf wie unterschiedlich Gesetze in verschiedenen Bundesländern ausgelegt werden. Und nicht nur politische Gewalt, auch Mediendruck wirkt sich auf Urteilsfindungen aus.
(16) newilu · 31. Mai um 23:42
Zitat: "stellt das Urteil klar, dass es «keine gute politische Gewalt» gibt. «Der Rechtsstaat nimmt es nicht hin, dass einzelne aufgrund einer vermeintlich besseren Ideologie das Recht in die eigene Hand nehmen und mit Gewalt gegen politische Andersdenkende vorgehen», sagte Bundesanwältin Alexandra Geilhorn." Wer das nicht versteht, dem ist wohl nicht zu helfen, mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen, schreiben!
(15) notte · 31. Mai um 21:59
Der Staat machte sich wieder mal lächerlich. Wie so oft in letzter Zeit.
(14) eubbw · 31. Mai um 17:49
Dann lass uns mal auf die 8 Millionen Schäden warten, wie angekündigt pro Jahr eine Million.,
(13) Hannah · 31. Mai um 17:05
@9: In welchem Bundesland werden linke Straftaten üblicherweise milder bestraft als rechte? Du behauptest, es gäbe welche. Welche sind das denn?
(12) Sonnenwende · 31. Mai um 16:59
(2) hier der Link: <link> Ich möchte nicht missverstanden werden – ich finde auch, dass insbesondere der ältere der beiden Täter, die die Journalisten bei Mühlheim überfallen haben, hätte härter bestraft werden müssen. Das rechtfertigt aber nicht, jetzt alle mit milden Urteilen zu begünstigen.
(11) Sonnenwende · 31. Mai um 16:58
@7 »Die Verletzungen waren "Hautreizungen, Kopfschmerzen und Platzwunden"« das ist schon eine verharmlosende Darstellung – der Kanalarbeiter in Leipzig, der noch nicht mal eine rechte Gesinnung hat, sondern nur die falsche Kappe auf hatte, trägt heute eine Metallplatte im Gesicht wegen des Überfalls. Und wenn man über die Indizienlage liest, kommen einem schon Zweifel... zu viele Zufälle. eEs gibt dazu einen recht umfangreichen Artikel in der TAZ (2)
(10) World4Cats · 31. Mai um 16:54
@5 wir sind ja oft bis an die Grenze unterschiedlicher Meinung aber hier muss ich dir voll und ganz recht geben!
(9) Brisco82 · 31. Mai um 16:54
@7 @8: Ich habe es nicht allgemein geschrieben, sondern auf diesen Fall bezogen und bei 13 Angriffen, die heimtückisch geplant wurden, würde (egal aus welchen Lager) jeder länger in den Knast gehen. Bei @1 klingt es für mich, das die Rechten milder bestraft werden, als die Linken. Das sehe ich bei der Schwere in diesem Fall anders. Das die Justiz je Bundesland mal eher links oder rechts blinder ist, ist ein anderes Thema.
(8) satta · 31. Mai um 16:26
@4 Da hast Du absolut recht, viele wissen ja auch nicht, dass hier im Freistaat Gewalt, die von besagten besorgten, bio-sächsischen Bürgern ausgeht und sich gegen vermeintliche oder tatsächliche Linke (=sächs. Terminus für Menschen jenseits des AFD-Wählerklientels) oder Migranten richtet, vor Gericht eher unter Notwehr zählt und nur die Opfer dieser Gewalt mit juristischen Konsequenzen rechnen müssen.
(7) Hannah · 31. Mai um 16:00
@5: Das ist einfache Logik. @2 behauptete: "Jeder (!) Rechte ...", ich habe 1 (!) Gegenbeispiel genannt. Zack, Behauptung widerlegt. Nur darum ging es mir. Den konkreten Fall kenne ich nicht, ich habe nur einiges gelesen. Dass der Hauptbelastungszeuge ein Rechter ist z.b. Er habe eine weibliche Stimme gehört. Dass es keine Beweise, nur Indizien gibt. Die Verletzungen waren "Hautreizungen, Kopfschmerzen und Platzwunden". Insgesamt sorgt dieses Urteil NICHT dafür, dass ich unserer Justiz vertraue.
(6) Sonnenwende · 31. Mai um 15:03
(2) die Anzahl der Verbrechen spielt bei der Urteilsfindung ja auch eine Rolle, und es war nicht geplant.
(5) Sonnenwende · 31. Mai um 14:58
NICHTS rechtfertigt Selbstjustiz, auch nicht gegen Staatsfeinde. Die Exekutive – genau wie die anderen beiden Staatsgewalten Judikative und Legislative – steht einzig und allein dem Staat zu. Und schwere Körperverletzung bleibt nun mal schwere Körperverletzung, und das in 13 Fällen. Dafür finde ich, sind sie eigentlich noch recht gut davon gekommen. @4 ich widerspreche dir ja nur ungern, aber der von dir verlinkte Fall ist eher die Ausnahme, nicht die Regel. Außerdem sind es nicht 13 Opfer, (2)
(4) Hannah · 31. Mai um 12:41
@2: Das ist falsch. <link> Sachbeschädigung und schwere Körperverletzung: Sozialstunden und 1 Jahr auf Bewährung. Aber das waren ja Rechte, die Journalisten angegriffen haben, das ist natürlich was anderes. Die Angreifer dachten, sie würden Linke angreifen. Muss man verstehen.
(3) schnurzel79 · 31. Mai um 11:25
@2stimme ich vollkommen zu.
(2) Brisco82 · 31. Mai um 11:05
@1 Ne Sorry, dafür wäre auch jeder Rechte so lange in den Knast gegangen (oder noch länger). Extremismus in jeder Form ob rechts, links, religiös oder aus anderen belangen gehört hart verurteilt.
(1) satta · 31. Mai um 11:02
Auch Rechts.extremisten und -extremistinnen (auf sächsisch: besorgte Bürger/-innen) möchten gerne ihre Safe Spaces, in denen sie ungestört ihrer Ideologie nachgehen können. Endlich mal ein Gericht, das diese Anliegen versteht!
 
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