Münster (dpa) - Die Mutter eines Opfers im Missbrauchskomplex Münster soll nach einem Urteil des Landgerichts wegen Beihilfe durch Unterlassung für sieben Jahre und neun Monate in Haft. Nach Überzeugung der Richter wusste die Mutter, dass ihr damaliger Lebensgefährte ihren Sohn schwer sexuell ...

Kommentare

(30) k293295 · 07. Oktober 2021
- 2 - Da dieses "gewusst" nicht von ihr selbst kam, muss es andere Zeugenaussagen und/oder Indizien geben, die das sagen. Jeder Fall, ob Einzeltat oder Serientäter, ist gesondert zu bewerten. Sonst bräuchten wir keine Gerichte sondern könnten diesen Job Roboter erledigen lassen. Diese Frau hat nie selber Hand an ihren Sohn gelegt - und da gibts durchaus andere, die das getan haben -, darum ist sie "nur" der Beihilfe schuldig, was ihre mögliche Strafe auf 2/3 der Strafe des Täters begrenzt.
(29) k293295 · 07. Oktober 2021
@23: Alles ok. mich hatte ja gewundert, was du da schreibst. Die Urteile hängen natürlich immer von den am Prozess beteiligten Personen ab. Es gibt einen Strafrahmen, in dem das Gericht agieren kann. Ist eine der beiden Prozessparteien mit dem Urteil unzufrieden, gibt es eine höhere Instanz. Bewährung macht bei Missbrauch nur ganz selten Sinn. Hier geht es um Beihilfe durch unterlassen. Die Mutter hat gestanden, die Taten gahnt zu haben, Anklage + Gericht sagen: Sie hat es gewusst. - 2 -
(28) Dr_Feelgood_Jr · 07. Oktober 2021
@27 wir reden hier aber über diesen Fall. Jeder Nicht-Einzelfall ist anders gelagert, und das muss in einem Rechtsstaat auch berücksichtigt werden. Ein einfaches, pauschales, medienwirksames Kopf-Ab ist da keine Lösung, auch wenn es manche gerne hätten und man selber auch k*tzen könnte.
(27) all4you · 07. Oktober 2021
@26 Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber es war ja kein Einzelfall.
(26) Dr_Feelgood_Jr · 07. Oktober 2021
@25 das hat doch niemand behauptet.
(25) all4you · 07. Oktober 2021
@24 Über Jahre hinweg nicht´s gemerkt zu haben? Mir unverständlich.
(24) satta · 07. Oktober 2021
@23 Ich schätze, die Mutter wusste zu Beginn einfach nicht, auf wen sie sich einließ. Bis es dann irgendwann zu spät war.
(23) all4you · 07. Oktober 2021
@22 Danke für Dein Verständnis. Aber auch die Heutige Rechtsprechung ist immer noch ein Tritt in das Gesicht des Opfers. Meiner Meinung nach.
(22) k293295 · 06. Oktober 2021
@21,19: Sorry, bei diesem Thema hakt mein Ironiedetektor aus. ich hatte wohl doch einen Missbrauchsprozess zuviel.
(21) Dr_Feelgood_Jr · 06. Oktober 2021
@20 Ich denke, man muss Ironie, Sarkasmus oder Zynismus nicht immer kennzeichnen. Lebenslänglich, Sicherheitsverwahrung, Zwangsarbeit und dabei für die Kosten des Kindes bis zum Lebensende aufkommen ...
(20) k293295 · 06. Oktober 2021
@19: Und kein öffentliches Auspeitschen auf dem Marktplatz? Sorry, aber solcher Mist ist doch nun wirklich unter deinem Niveau.
(19) all4you · 06. Oktober 2021
Zwangssterilisieren und anschließend Lebenslänglich in den Knast, anschließende Sicherungsverwahrung. Oh ich vergaß Zwangsarbeit, Siue soll für die Kosten für Ihr Kind aufkommen müssen bis zu Ihren Lebensende.
(18) k293295 · 06. Oktober 2021
@15: Der Kerl war ja schon einschlägig vorbestraft. Ob sie das wusste, muss ich noch nachlesen. Da ich an diesen Prozessen nicht (mehr) direkt beteiligt bin, krieg ich einige Informationen nur mit Verzögerung, aber die direkte Beteiligung kann ich nicht mehr leisten - 21 Jahre waren mehr als genug. @21: Nein, sie ist eben auch Opfer - viel zu jung Mutter geworden, von der Familie verachtet, in die Arme/Fänge eines Perversen geraten, der zudem sehr manipulativ war.
(17) satta · 06. Oktober 2021
@16 Glaube ich nicht, dass das zwangsläufig so sein muss. War wohl eher keine Beziehung auf Augenhöhe mit ihrem Partner.
(16) k430242 · 06. Oktober 2021
Diese Frau muss ihr Kind wohl hassen und generell ein Menschenfeind sein.
(15) satta · 06. Oktober 2021
@14 Das ist ja sowas von eiskalt, eine Partnerbeziehung von vornherein derart auszunutzen. Wie hätte die Frau ahnen können, dass die Beziehung zu diesem Pädophilen später der Fehler ihres Lebens werden wird und ihre eigene Unfähigkeit, selbstbewusster die Beziehung zu führen, mal im Knast endet?
(14) k293295 · 06. Oktober 2021
@12: ich will da nicht zuviel aus dem Nähkästchen plaudern, aber der Junge hat zumindest schon begriffen, dass sein Martyrium jetzt vorbei ist. @13: Ja, der "Stiefvater" HAT diese Beziehung begonnen, um an den Jungen ranzukommen - sagen die Akten aus seinem Prozess.
(13) satta · 06. Oktober 2021
Man kann nur vage erahnen, was das Opfer alles erdulden musste, unter aktivem Wegschauen der eigenen Mutter. Ich frage mich auch, ob der "Stiefvater" diese Beziehung zu der Frau bewusst eingegangen ist, um später den Sohn misshandeln zu können. Ich glaube aber, dass die Frau sich zunächst völlig ahnungslos in diese Horror-Beziehung begab und später nicht mehr wusste, wie sie den Schlussstrich ziehen soll.
(12) nadine2113 · 06. Oktober 2021
Im Vergleich zum lebenslänglichen Leiden des Jungen sind die verhängten Strafen einfach lächerlich.
(11) KonsulW · 06. Oktober 2021
Die Strafe ist noch viel zu wenig für so eine Tat.
(10) Stiltskin · 06. Oktober 2021
Ich stehe derartigen Fällen mit Fasungslosigkeit gegenüber, und werde wohl, ungeachtet rechtlich/ juristischer Bewertung, nicht verstehen, wie Menschen ihren Kindern derartige Dinge antun können. Ich habe grundsätzlich nichts gegen knallharte Strafen einzuwenden, finde es aber weitaus wichtiger, den mißbrauchten Kindern alle erdenkliche Hilfe zukommen zu lassen, damit diese wieder ohne Ängste/ psychische Probleme ihr Leben meistern können.
(9) ausiman1 · 06. Oktober 2021
Nur 7 Jahre , die sollte auch für immer weggesperrt werden.
(8) Assikoenig · 06. Oktober 2021
Richtig so die soll noch viel länger da bleiben
(7) Lenianton · 06. Oktober 2021
Das arme Kind
(6) Queeny64 · 06. Oktober 2021
Echt Schlimm.
(5) k293295 · 06. Oktober 2021
Ok, die Mutter ist natürlich Opfer und Täterin zugleich. Das ist gar nicht selten. Das Urteil liegt im Mittelfeld zwischen Mindest- und Höchststrafe, was ihrem späten Geständnis geschuldet ist. Höchststrafe wären nach gerichtlichem Konsens 2/3 der 14 Jahre des Haupttäters gewesen, also knapp 10 Jahre. Die Sicherungsverwahrung entfällt bei dieser Berechnung. Mindeststrafe waren 3 Jahre, also sieht das Gericht in ihr mehr Täterin als Opfer.
(4) k254953 · 06. Oktober 2021
so etwas muss sehr hart bestraft werden. lebenslänglich wäre das beste für diese frau.
(3) knueppel · 06. Oktober 2021
Wie ekelhaft "Menschen" sein können...
(2) kamchak · 06. Oktober 2021
Für immer wegsperren.
(1) mesca · 06. Oktober 2021
Da dreht es einem wirklich den Magen um :-(
 
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