
Lahr, 06.11.2025 (lifePR) - Das Landgericht Hildesheim hat am 29. Oktober 2025 (Az. 7 O 42/24) entschieden, dass ein Verbraucher Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften Stromspeicher von Senec hat. Die Beklagte Senec-Händler wurde e verurteilt, 8.913,10 Euro nebst Zinsen zu
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