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mal sehen ob das einer Berufung standhält. Im übrigen ist die Frau wegen Nötigung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden, aber nicht wegen einer Ankündigung und schon gar nicht im Vorfeld, so wie du es forderst. Darum geht es mir. Ich persönlich unterstütze die Aktionen der LG nicht, weil ich finde, dass sie mittlerweile jahrelange, zum Teil sehr mühevolle Arbeit von z.B. FFF, aber auch anderen Umweltaktivisten kaputt machen. Wir alle sollten uns (2)