Berlin (dpa) - Berlins neue Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) lässt prüfen, ob es sich bei der Klimagruppe Letzte Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Das Leben und der Alltag der Menschen in Berlin seien durch die Aktivitäten der Klima-Demonstranten erheblich beeinträchtigt ...

Kommentare

(14) World4Cats · 21. Mai 2023
@13 Ich warte einfach das Ergebnis ab, das ist alles
(13) Sonnenwende · 21. Mai 2023
@12 ok ich geb auf - du verstehst es einfach nicht. Eines noch: du kannst gerne jeden Juristen, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat fragen – die schütteln alle den Kopf. Und nein, ich lege mir ein entsprechendes Gesetz nicht passend zurecht. Ehrlich gesagt glaube ich, falls du das Gesetz überhaupt gelesen hast, dass du das tust.
(12) World4Cats · 21. Mai 2023
@9 nein, das kannst du nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Du vermutest es und legst dir ein entsprechedes Gesetz passend bzw. hoffst, dass es greifen wird. Sollte die Prüfung jedoch ergeben, dass hier gemeinschaftlich Straftaten geplant und vollzogen wurden, nutzt dir der 129er rein gar nichts. Insofern bleibt das Ergebnis abzuwarten.
(11) Sonnenwende · 21. Mai 2023
(2) beruhigt und von Selbstjustiz abgehalten werden können wäre ja schon mal was gewonnen.
(10) Sonnenwende · 21. Mai 2023
@9 wie bereits geschrieben, kann ich das mit absoluter Sicherheit sagen und ich habe es auch begründet. Allerdings frage ich mich, warum die - parteilose - Justizsenatorin von Berlin das macht – denn eigentlich finde ich sie ziemlich gut, sie war wesentlich daran beteiligt, dass die AfD verfassungsrechtlich zum Verdachtsfall wird. Populismus kann ich bei ihr eigentlich nicht entdecken. Ich vermute, das ist ein Schachzug um die Gemüter zu beruhigen. Denn wenn die prügelnden Autofahrer dadurch (2)
(9) World4Cats · 21. Mai 2023
@6 Nein, genau das kannst du nicht mit absoluter Sicherheit sagen, denn das wird erst die Prüfung ergeben. Sehr wohl wünschst du dir ein solches Ergebnis. Und nein, du betrachtes es nicht differenzierter, sonst würdest du mehr Objektivität an den Tag legen
(8) The.Frytrix · 21. Mai 2023
@7 und nun einmal in DEUTSCH für die die kein BGB zu hausen haben… auch wenn mir bewusst ist das Täter mehr Rechte haben als Opfer in der BRD
(7) Sonnenwende · 21. Mai 2023
(2) Vereinigung nur dann als kriminell eingestuft werden darf, wenn die Begehung von Straftaten schon bei Gründung beabsichtigt war, steht als zwingende Bedingung im Gesetz, im § 129 StGB. Und dass wir nicht zusammenkommen, war von Anfang an klar, schon allein deswegen, weil ich die LG sehr viel differenzierter betrachte als du. Aber das macht ja nichts, das müssen wir ja nur abwarten… Du wirst sehen ich habe recht.
(6) Sonnenwende · 21. Mai 2023
@5 ich weiß warum diese Vereinigung nicht als kriminell eingestuft wurde: man konnte nicht nachweisen, dass sie sich zum Zwecke der Begehung von Straftaten gegründet hatten. Gleiches gilt auch für die LG – und zwar sehr viel mehr als für diese Nazis. Und darum kann ich dir mit absoluter Sicherheit sagen: es wird sich weder der Anfangsverdacht der Neuruppiner Staatsanwaltschaft bestätigen, noch wird die durch die Berliner Justizsenatorin initiierte Bewertung positiv ausfallen, denn dass eine (2)
(5) World4Cats · 21. Mai 2023
@3 Warum die von dir genannte Vereinigung als nicht kriminell eingestuft wurde, musst du an anderer Stelle nachfragen. Hier geht es einzig und allein um die LG, deren Aktivitäten, die eventuell dadurch entstandenen Schäden usw usw usw. Wie das Ergebnis dieser Prpfung ausfallen wird, kannst weder du wissen, noch ich. Aber auch hier werden wir beide nicht zusammenkommen.
(4) The.Frytrix · 21. Mai 2023
@2 ich habe leider null verstanden kannst du mich aufklären was du meinst ? Damit ich mir auch eine Meinung bilden kann…????
(3) Sonnenwende · 21. Mai 2023
@2 nur um dir vor Augen zu führen, wie diese Prüfung mit Sicherheit ausfallen wird: <link> Du wirst jetzt hoffentlich nicht behaupten, dass das, was die LG ist, schlimmer ist als das, was in diesem Artikel beschrieben wird. Trotzdem: auch diese Nazis sind nicht als kriminelle Vereinigung gesehen worden. Ergo: es wollen sich ein paar Leute auf Kosten der LG profilieren. Widerlich.
(2) World4Cats · 20. Mai 2023
Und genau das wird derzeit geprüft!
(1) Sonnenwende · 20. Mai 2023
Das ist doch nichts als heiße Luft und nun glaube ich endgültig, dass sich ein paar Leute da auf Kosten der LG profilieren wollen. Nach § 129 StGB erfüllt die LG die Grundbedingung für eine kriminelle Vereinigung, nämlich dass sie zum Zwecke der Begehung von Straftaten gegründet wurde, nicht. <link> .
 
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