Mönchengladbach (dpa) - Am Ende wandte sich der Vorsitzende Richter direkt an den Vater des Mädchens. «Egal welche Strafe, das würde Emily nicht wiederbringen», sagte Martin Alberring zu dem Nebenkläger. Der Vater hatte jahrelang darauf gedrungen, dass der Tod seiner 13 Jahre alten Tochter bei der ...

Kommentare

(18) Polarlichter · 15. Februar um 17:55
@17 Danke für die Ergänzungen. Schon bemerkenswert, dass die ÖRFs, die mit MRD von uns gespeist werden, in einem solchen Fall so lausig berichten. Dann lieber keinen Bericht schreiben.
(17) thrasea · 15. Februar um 17:38
@14 Natürlich werden die Eltern eingeweiht gewesen sein. Für Betreuungs- und Lehrkräfte ist das aber sicher zu komplex. Insulingabe kann nicht ihre Aufgabe sein. @13 Auch dieser Satz ist leider verkürzt. Ausführlicher im Spiegel: "Emily vernachlässigt, vermutlich durch ihren geschwächten Zustand, die erforderlichen Blutzuckermessungen und die Insulinabgabe über die Pumpe unterhalb ihres BHs." Wie auch immer, wir haben ein Urteil, und das sieht die Verantwortung bei den Lehrerinnen.
(16) thrasea · 15. Februar um 17:38
@15 Danke für den Link, die mündliche Abfrage war mir tatsächlich neu. Ich würde den (leider auch sehr kurzen) Artikel aber bzgl. "spritzen" anders interpretieren. Spritzen ist für mich umgangssprachlich das Verb, das Laien (mitunter auch Journalistïnnen) mit Insulingabe verbinden. Daraus würde ich nicht auf eine Bolus-Gabe per Spritze schließen. Wie schon geschrieben, im Spiegel stand es viel ausführlicher mit der Insulinpumpe und dass sie das sehr gewissenhaft gemacht habe.
(15) Polarlichter · 15. Februar um 16:44
@12 Hier hatte ich die Info über Spritze. Eine Pumpe dient nicht zum Spritzen, sie pumpt. Der WDR hat gleich zweimal von Gabe per Spritze hier nur geschrieben. Zudem berichtet, der WDR hier auch, dass die Lehrerin eine mündliche Abfrage vor Abfahrt zumindestens durchgeführt hätten. <link>
(14) Polarlichter · 15. Februar um 16:33
Es gibt bei diesen Geräten ja unterschiedliche. Es gibt einige, die sogar individuell nach BZ-Spiegel gegensteuern, sie hatte eins mit selbst zu tätigen Bolusgaben. Das erfordert schon sehr viel Selbstverantwortung und Kenntnis, dass man die Eltern da nicht explizit einweiht in das Gerät selbst? In Kliniken bekommt "medizinisches Personal" eine richtige Einführung in diese Geräte plus Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung. Hier. Ohne nichts, per Aktennotiz: Diabetes, ab in den Bus.
(13) Polarlichter · 15. Februar um 16:29
Ja, habe nun andere Artikel auch gefunden, die diese Insulinpumpe auch erwähnen. "Das Mädchen selbst hatte wohl die nötigen Blutzuckermessungen und Zugaben von Insulin auf der Reise vernachlässigt." Das macht es aber in meinen Augen sogar noch schräger. Denn die Lehrkräfte müssen dann doch von den Eltern über die "Bolusgaben" informiert werden, auch wie diese zu steuern ist bei Überzuckerung, etc.?
(12) thrasea · 15. Februar um 16:21
Informationen hast, bitte ich um eine Quellenangabe. Ich finde nicht, dass man die Situation heute mit vor 20 Jahren vergleichen kann, die Medizintechnik hat sich hier doch sehr weiterentwickelt. Entscheidend ist für mich, dass die Lehrerinnen nicht wirklich nach dem Mädchen geschaut haben, obwohl ihre Klassenkameradinnen das sehr deutlich gefordert hatten und auch über den schlechten Zustand des Mädchens informiert hatten. Niemand fordert, jedes Kind mit kleinsten Symptomen ins KH zu schicken.
(11) thrasea · 15. Februar um 16:21
@9 Ich verstehe deine Kommentare nicht. Hier im Artikel steht nichts von einer mündlichen Abfrage Monate vor der Klassenfahrt, in anderen Artikeln habe ich auch nichts darüber gelesen. Ich habe auch nirgends gelesen, dass das Mädchen keine Medikamente dabei gehabt haben soll. Im Gegenteil, sie trug dauerhaft eine Insulinpumpe unter dem BH. Sie soll nach Angaben ihrer Eltern, ihrer Ärztin und ihrer früheren Lehrerin seit Jahren routiniert BZ gemessen und Insulin dosiert haben. Wenn du andere
(10) Polarlichter · 15. Februar um 15:55
@5 Vor 20 Jahren hat man bei einer Schülerin in meiner Klasse mit Diabetes, den Verlauf der Werte am Schulbus plus Pens/Info den Lehrern in die Hand gedrückt. Das Kind hatte nicht mal Medizin laut Berichten dabei. Die Berichte, die aktuell geliefert werden, unterschiedlich geschrieben, aber gleicher Content, werfen in meinen Augen sehr viele Fragen auf. Nebst der Tatsachen, dass Lehrkräfte nun 1. jedes Kind mit Symptomen kleinster Art ins Krankenhaus schicken, 2. keine Fahrten mehr tun sollten.
(9) Polarlichter · 15. Februar um 15:54
@5 Das ist dennoch irgendwie alles komisch. Es gab eine mündliche Abfrage Monate vor Klassenfahrt laut Bericht und da gab eine keine Info an eben diese Lehrkräfte. Diabetes bei Kindern ist berüchtigt für Komplikationen kleinerer und größerer Art. Essstörungen, mangelnde Compliance der Kinder, wie auch berichtet, sind ebenso nicht ungewöhnlich. Gerade aufgrund dessen müsste man doch von Seite der Eltern vor jeder Fahrt und Ausflug doch nebst einem Ja bei mündlicher Abfrage den Kontakt suchen.
(8) thrasea · 15. Februar um 15:51
@6 @7 Gerne. Ich vermute stark, dass der dpa-Artikel demnächst überarbeitet und erweitert wird. Das passiert ja öfter.
(7) Marc · 15. Februar um 15:48
@5 Danke für diese dann doch recht wichtige Info.
(6) Moritzo · 15. Februar um 15:33
@5: Ok, dann sieht die Sache natürlich etwas anders aus. In diesem Fall hätten sich die Lehrerinnen natürlich über ihre unbekannten Schützlinge informieren müssen. Danke für die Info.
(5) thrasea · 15. Februar um 15:28
@2 @3 @4 Nein, da liegt ihr falsch. Diese Meldung ist zu kurz bzw. lässt relevante Informationen aus. Die Erkrankung des Mädchens war in der Schulakte vermerkt. In früheren Artikeln wurde darauf eingegangen. Allerdings haben die Lehrerinnen (welche die Schülerin nicht kannten) wohl nicht in die Schulakte geschaut, sonst hätten sie von der Grunderkrankung gewusst. "Ob sie in die Schulakten der Teilnehmenden geschaut habe, wisse sie nicht." <link> (sorry 4 Paywall)
(4) Moritzo · 15. Februar um 15:07
Dieses Urteil ist einfach unmöglich. Aus meiner Beruflichen Praxis, (Erzieher) ist es normalerweise üblich das Grunderkrankungen von den Eltern per Formular schon bei der Anmeldung in Kita, Ferienfreizeiten usw. angegeben werden müssen. Aus meiner Sicht wären in diesen Fall die Eltern dafür verantwortlich gewesen, die Lehrerinnen darüber in Kenntnis zu setzen, sofern dies nicht schon in der Schulakte vermerkt worden ist. Und scheinbar war dies hier nicht der Fall.
(3) Marc · 15. Februar um 14:39
Das nächste Mal wird dann nach Vorerkrankungen gefragt und dann klagen die Eltern auf Datenschutz und Co...in meinen Augen liegt hier (so wie es hier steht) die alleinige Schuld bei den Eltern. Ich kann das Urteil nicht nachvollziehen.
(2) Polarlichter · 15. Februar um 14:36
Verstehe ich das richtig? Ich als Elternteil kann Kinder so - ohne Angaben meinerseits trotz möglicher Lebensgefahr - auf eine Klassenfahrt bei vorliegender Grunderkrankung schicken? Es ist "rein" die Pflicht der Lehrer auf mich zuzukommen, um sich zu informieren? Eltern haben keine Pflicht und tragen keine Verantwortung in so einem Fall trotz bestem Wissen? Das bedeutet dann im größeren Sinne, dass nun jeder Verein, jedes Schwimmbad, jede Musikschule,... Gespräche zur Absicherung führen muss.
(1) Marc · 15. Februar um 14:34
"Die Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen." Und dann wundert man sich, wenn Lehrer keinen Bock mehr auf Klassenfahrten haben.
 
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