(lifepr) Bad Salzungen, 21.10.2016 - Und noch eine verbraucherfreundliche Entscheidung auf höchster juristischer Ebene: Der BGH hat im Mai 2016 entschieden, dass ein Widerspruch von Lebensversicherungen auch dann noch möglich ist, wenn diese bereits komplett abgewickelt sind – entweder durch ...

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