Limburg (dpa) - Die Eltern der zu Tode gequälten kleinen Siri aus Wetzlar (Hessen) müssen lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Limburg verurteilte die 36 Jahre alte Kanadierin und ihren zwölf Jahre jüngeren Ex-Freund am Donnerstag wegen Mordes und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld ...

Kommentare

(12) k293295 · 23. Juli 2009
Die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" bedeutet, daß ein "Lebenslänglich" NICHT nach 15 Jahren überprüft werden kann. Diese Beiden werden mindestens 20 Jahre hinter Gittern sitzen, und wenn im Knast bekannt wird (und das WIRD), was sie getan haben, werden das 20 Jahre Hölle sein. @ 7: Die "schwere Kindheit" der Angeklagten ist auch nicht strafmildernd gewertet worden. @ Dis: Ja, manchmal frage ich mich, warum Phantasie-Mörder andere Mörder verurteilen wollen.
(11) Stiltskin · 23. Juli 2009
Ich verurteile auf das schärfste, was geschehen ist, und begrüße das gefällte Urteil. Ich bin kein Fachmann, aber mein Verstand sagt mir, dass diese Menschen abgrundtief schlecht und gestört sind, und eine Resozialisierung unmöglich ist. Aber auch manche User, die Strafen fordern und Fantasien zum Ausdruck bringen, die nur einer kranken Seele entspringen können, sollten sich in die Behandlung bei ihrem Psychiater des Vertrauens begeben.
(10) timo_hildebrand · 23. Juli 2009
@(1): Bei bsonderer Schwere der Tat wird i.d.R. die Haftzeit verlängert. (5), (7) und (9) treten unser Grundgesetz mit den Füßen, sauber! Die Schuld der Täter wurde festgestellt und sie werden nun bestraft. Das ist juristisch korrekt und notwendig, sie umzubringen aber nicht.(Wenn man sie dafür umbringt, dass sie ein Kind umgebracht haben ist das doch durchaus heuchlerisch.)
(9) aladin25 · 23. Juli 2009
Es ist so furchtbar ! Wie kann sich ein normaler Mensch nur so an einem Kind, einem Baby, vergreifen. Diese Bestien verdienten den elektrischen Stuhl !!! Schade um die Steuergelder, die für diesen Abschaum der Gesellschaft vergeudet werden.
(8) megaron · 23. Juli 2009
Da war wohl leider wieder Inkompetenz auf Seiten des Jugendamts im Spiel:-) verstehe gar nicht, wieso die Todesstrafe immer als Strafe angesehen wird...die werden sich im Gefängnis schnell den Tod herbei wünschen
(7) CGCasi · 23. Juli 2009
Einfach nicht nachvollziehbar, was "Menschen" kleinen Kindern, in dem Fall einem Baby, antun können. Die "schwere Kindheit" der Angeklagten ist für mich in keinsterweise eine Entschuldigung oder gar strafmildernd. Schade, dass es in Deutschland keine Todesstrafe mehr gibt, für die Leute wäre sie angebracht gewesen. Auch eine Sicherungsverwahrung, wie mein vorgehender Kommentator bereits erwähnte, hätte hier ausgesprochen werden müssen und wäre angebracht gewesen.
(6) Pleasure · 23. Juli 2009
Boooaaa wie widerlich, abscheulich! Hoffentlich freuen sich schon die Häftlinge auf diese Bestien!
(5) Brutus70 · 23. Juli 2009
Für mich sind das keine Menschen, das sind nicht mal Tiere. Die sind einfach nur Abschaum und hätten eigentlich nur eine Strafe verdient. Und das Weichspülgelaber von wegen "würde auch nichts ändern" lasse ich in dem Fall nicht gelten.
(4) k293571 · 23. Juli 2009
Wenn die Gefängnisinsassen mitbekommen, was diese "Eltern" getan haben, dann wird es sehr hart für die beiden, wenn sie es denn überleben. Selbst der heimtückischste Mörder ist dort mehr geachtet als jemand, der sich an Kindern vergreift.
(3) Doreen2312 · 23. Juli 2009
immerhin... normalerweise hätte ich jetzt ne mildere strafe erwartet... aber so finde ich das schon korrekt...
(2) morepowerteam · 23. Juli 2009
Tja Die Eltern Erhä.......
(1) uahh · 23. Juli 2009
Aus meiner Sicht hätten die auch noch anschließende Sicherheitsverwahrung bekommen müssen. Diese Schweine ! Ich habe eine halbe Stunde geweint, nachdem ich das gelesen habe. Man stelle sich das Leiden des Kindes einmal vor.....
 
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