@
2
Ich habe den Fall damals verfolgt. Der Typ hat aus sadistischen Gründen gehandelt. Ich finde das Strafmaß angemessen, allerdings würde ich den Täter nicht als reif bezeichnen. Dennoch: Er hat stark ausgeprägte psychopatische Charaktereigenschaften. So jemanden kannst du nie wieder auf die Gesellschaft zulassen. Das wussten sowohl Staatsanwaltschaft, Ärzte und Richter. Daher wurde er nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt.