Saarbrücken (dpa/lrs) - Auf frischer Tat wurde er nie ertappt. Doch für die 1. Große Strafkammer am Landgericht Saarbrücken stand außer Frage, dass Krankenpfleger Daniel B. mehreren Patienten nicht verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen hat. Wegen versuchten […] mehr

Kommentare

3thrasea03. März 2022
@2 Lebenslange Haft und Berufsverbot = Kuscheljustiz? Solche Kommentare kann ich nicht verstehen. Die Todesstrafe ist aus gutem Grund abgeschafft. @1 Sicherheitsverwahrung ist keine Strafe.
2rajo4803. März 2022
Ich kann unsere Kuscheljustitz nicht verstehen
1springflut03. März 2022
Kein Verständnis mit Sicherheitsverwahrung wäre angebracht gewesen.