Mannheim/Stuttgart (dpa) - Der Angriff dauerte nur wenige Minuten, doch Sulaiman A. zerstörte mit seiner Tat im Mai 2024 zahlreiche Leben: Er tötete den 29-jährigen Polizisten Rouven Laur, verletzte fünf Menschen teilweise schwer – und fügte damit auch deren Angehörigen unermessliches Leid zu. Nach […] mehr

Kommentare

10Sonnenwende16. September 2025
Wobei ich dieses "wissen-wir-doch-alle-wie-das-hier-läuft" Schlechtmach-und-Desinformations-Getue von einigen hier so langsam verwunderlich finde. So als denkender und lesender Mensch sollte man doch langsam mal begriffen haben, dass es hier sehr viele gibt, die es faktenbasiert besser wissen.
9Dr_Feelgood_Jr16. September 2025
@2 sprichst du da aus eigener Erfahrung? Oder ist das mehr so ein "wissen-wir-doch-alle-wie-das-hier-läuft"-Unwissen?
8Sonnenwende16. September 2025
@7 Keine Ursache. Ich hab dazu jetzt aktuell im Internet nichts gefunden, darum habe ich das nicht gleich geschrieben. Aber ich meine direkt nach dem Attentat gelesen zu haben, dass seine Frau Deutsche ist und auch die beiden Kinder den deutschen Pass haben. Damit wird eine Ausweisung unwahrscheinlich. Grundsätzlich bin ich persönlich aber der Meinung, dass man solche Täter sowieso nicht ausweisen sollte, schon gar nicht mit Haftverkürzung. Zu großes Risiko für D wg. der Gefahr der Rückkehr.
7reimo116. September 2025
@6 , alles klar. Danke dir.
6Sonnenwende16. September 2025
(2) Deutschland, wie man in der News lesen kann. Es wird dort die gleichen Besuchsrechte geben wie für jeden anderen Strafgefangenen – oder willst du unser Grundgesetz bezüglich der Gleichbehandlung aller Menschen anzweifeln?
5Sonnenwende16. September 2025
@2 Nein kann er nicht, 1. ist bei lebenslang ein Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung frühestens nach 15 Jahren möglich, 2. bei diesem Täter wurde aber auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass auch das nahezu unmöglich ist. Damit kann er meines Wissens nach 13 Jahren beantragen, gerichtlich festzustellen wann er erstmals einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen darf und ein Gericht kann – muss aber nicht – das dann festlegen. @4 Seine Familie lebt in (2)
4reimo116. September 2025
@4, aber kann er seine Familie holen? Zwecks emotionaler Unterstützung. Auch, wird er nach Verbüßung der Haftstrafe direkt ausgewiesen? So, wie es viele Länder wegen den Kosten schon nach der einem Bruchteil der Haftstrafe machen (die dann theorethisch im Heimatland abgesessen werden muss). Kenne mich damit nicht aus..
3thrasea16. September 2025
@2 Nein, das stimmt einfach nicht. Das Gericht hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Entlassung faktisch ausgeschlossen. Es dürften wesentlich mehr als 15 Jahre werden.
2hichs16. September 2025
Bei guter Führung und pos. Sozialprognose, kann er nach 10J raus und in der Zwischenzeit seine Familie nach D nachholen.
1Polarlichter16. September 2025
Im Anbetracht des Einzelfalles sicherlich eine gute Entscheidung lebenslang zu geben. Hoffentlich kommt er nie wieder heraus.