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Nein kann er nicht, 1. ist bei lebenslang ein Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung frühestens nach 15 Jahren möglich, 2. bei diesem Täter wurde aber auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass auch das nahezu unmöglich ist. Damit kann er meines Wissens nach 13 Jahren beantragen, gerichtlich festzustellen wann er erstmals einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen darf und ein Gericht kann – muss aber nicht – das dann festlegen. @
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Seine Familie lebt in (2)