@
1
Eine absurde Idee, die spätestens in Karlsruhe scheitern würde. Das BVerfG hat geurteilt, dass der "wirtschaftliche Kindererziehungsaufwand" "im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung geboten" sei und Eltern deshalb bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Elternpflichten und wirtschaftlicher Kindererziehungsaufwand verschwinden nicht, wenn Kinder nicht in Deutschland leben.