(lifepr) Mannheim, 30.09.2016 - Wer in Deutschland nach dem dualen System ausbilden möchte, muss mindestens eine/n Ausbilder/in, mit Ausbilderschein, nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV), angestellt haben. Diese/r ist sowohl Ansprechpartner/in für die Auszubildenden als auch ...