Berlin (dts) - Trotz Job-Boom finden Langzeitarbeitslose nur selten einen regulären Job. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist im vergangenen Jahr zwar deutlich zurückgegangen – aber nur jeder Achte, der nicht mehr in der Statistik gezählt wurde, fand auch eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt, […] mehr

Kommentare

2mikarger02. Februar 2018
@1 : Es spricht absolut nichts dagegen, wenn sich diese Person nach einer anderen Anstellung umschaut, wenn sie mit den Bedingungen und/oder der Entlohnung nicht zufrieden ist. Wer sich aus einer Anstellung heraus bewirbt, hat es - wenn vielleicht auch nur psychologisch - "leichter". Und dann wird die BA nichts zurückfordern.
1Kioto6602. Februar 2018
Solange AG Geld dafür bekommen, wenn Sie es mit einem Langzeitarbeitslosen versuchen. Solange werden AG immer wieder neue Langzeitarbeitslose nehmen, weil Sie Geld dafür bekommen. Das gute ist, die AG können mit den Personen (Sklaven) umgehen wie sie wollen. Von sich aus Kündigen darf man nicht, weil sonst die Kosten die dem AG bisher bezuschusst wurden, aufgebrummt werden. Warum soll also ein AG jemanden wirklich fest einstellen, wenn der Markt an unterdrückbaren Sklaven so groß ist?