(lifepr) Düsseldorf, 27.07.2016 - Ein zwei Jahre und vier Monate nach seiner Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, wenn das Fahrzeug zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist. Im konkreten Fall kaufte der Kläger im Juni 2012 von ...