
(lifepr) Berlin, 06.10.2015 - Landgericht Köln verurteilt eine Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von € 180.333,34 nebst Zinsen wegen unterlassener Aufklärung über den Charakter der versprochenen Ausschüttungen als sog. „gewinnunabhängige Ausschüttungen“ bei einer Beteiligung an der
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