Das Landgericht Bonn entschied in seinem Urteil vom 10.01.2014 (AZ.: 5 O 189/13), dass es eine schuldhafte Pflichtverletzung sein kann, wenn der Spam-Ordner nicht jeden Tag überprüft wird, das erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Bei Spam oder Junk E-Mails handelt es sich normalerweise um ...