Berlin (dpa) - Mit Blick auf die Aufklärung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche hat Justizministerin Christine Lambrecht auf geltendes Recht verwiesen. Kirchenrecht breche nicht die Strafprozessordnung und Staatsanwaltschaften könnten selbstverständlich auch in kirchlichen Einrichtungen […] mehr

Kommentare

1DerTiger16. Februar 2020
Kirchenrecht hat nach wie vor einen besonderen Rang im deutschen Recht, aber natürlich ist Art. 1 des GG dann doch nen Hauch wichtiger, auch wenn das Kirchenrecht Verfassungsrang einnimmt (teilweise jedenfalls).