Saarbrücken/Mainz - Nach der Tötung eines jungen Polizeibeamten Ende August im saarländischen Völklingen wollen die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz jetzt einen erneuten Anlauf unternehmen, konsequenter gegen Hasskommentare und die Verunglimpfung Verstorbener vorgehen zu können. Wie die […] mehr

Kommentare

4Sonnenwende08. Oktober 2025
@3 Aber genau darum geht es: trauernde Angehörige zu entlasten, sie nicht allein zu lassen mit dieser Verantwortung. Ich finde das total nachvollziehbar und begrüße, wenn zum Beispiel Behörden und auch Vorgesetzte einen Strafantrag stellen können bei Hasskommentaren gegen Verstorbene.
3Wesie08. Oktober 2025
@1: Auch die Toten können sich wehren. Deren Erben treten die Rechtsnachfolge an.
2slowhand08. Oktober 2025
@1 Die Lebendsen können sich ja noch selbst wehren, die Toten nicht mehr.
1Wesie08. Oktober 2025
Wie wärs mal damit, erstmal gegen die Verunglimpfung Lebender im Netz vorzugehen?