
Berlin (dts) - Die Länderjustizminister streiten, ob die Strafbarkeit des Schwarzfahrens noch zeitgemäß ist. Wer ohne Fahrschein fährt, dem kann wegen des "Erschleichens von Beförderungsleistungen" im Wiederholungsfall sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Mehrere Länder, darunter Nordrhein-Westfalen,
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