
Berlin - Bei Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 für Freiberufler, Kleinunternehmer und Selbständige gehen die Bundesländer höchst unterschiedlich vor. Während NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein etwa die Hälfte der gezahlten Leistungen zurückfordert, ist es im
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