Nürnberg, 11.01.2024 (lifePR) - Wildschäden sind normalerweise über die Teilkaskoversicherung versichert. Doch in den Versicherungsbedingungen, vor allem in Altverträgen, sind die Regelungen unterschiedlich. Ein Autofahrer überfuhr auf der Autobahn einen Wolf. Der Fahrer blieb unverletzt, der ...