Mainz (dpa/tmn) - Neukunden vertraglich zur App-Nutzung verpflichten: Das tun inzwischen manche Unternehmen. Andere bieten einfach gar keinen oder keinen vollständigen Kundenbereich mehr auf ihrer Webseite an. Viele Angelegenheiten kann man bei diesen Unternehmen, zu denen beispielsweise einige […] mehr

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