
Mainz (dpa/tmn) - Neukunden vertraglich zur App-Nutzung verpflichten: Das tun inzwischen manche Unternehmen. Andere bieten einfach gar keinen oder keinen vollständigen Kundenbereich mehr auf ihrer Webseite an. Viele Angelegenheiten kann man bei diesen Unternehmen, zu denen beispielsweise einige ...