Bonn, 02.05.2023 (lifePR) - Musikspielstätten werden bisher baurechtlich in der Regel als Vergnügungsstätten und damit als Gewerbebetriebe definiert. Damit einher gehen entsprechend der sogenannten „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) strenge Auflagen für den Lärmschutz – viele ...