(lifepr) Düsseldorf, 28.06.2017 - Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nicht übernehmen. Im konkreten Fall war die Klägerin kinderlos und begab sich 2012 in die Tschechische Republik zu einem Zentrum für In- ...