(lifepr) Düsseldorf, 23.01.2017 - Eigenbedarfskündigungen in Mietshäusern durch die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft bleiben auch in Zukunft möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst vor Kurzem entschieden (Az. VIII ZR 232/15). Für Mieter ist das keine gute Nachricht, denn ...