Berlin (dpa) - Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie «Geisteskranke» auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende ...

Kommentare

(12) Todt · 20. September 2019
Ich kann nicht erkennen das dieses Urteil ein schlechtes Zeichen für Frauen im Netz sein soll. Viel mehr ist es ein allgemein schlechtes Zeichen, egal gegen welches Geschlecht - eine Beleidigung bringt niemanden weiter und ist deswegen zu nix nütze und deswegen schlicht zu unterlassen.
(11) WSP-1A · 20. September 2019
So ein Urteil ist tatsächlich nur zum kopfschütteln gut.
(10) naturschonen · 20. September 2019
@9 da deutest du was an, vielleicht fühlt er sich ja selbst wie so ein Stück Sch...
(9) ircrixx · 20. September 2019
@8: Man müsste mal dem Richter selber scheißen, äh schreiben ...
(8) naturschonen · 20. September 2019
@7 genau deshalb muss es in die nächste Instanz, zum einen kann DEIN Richter nämlich völlig anders urteilen, zum anderen möchte niemand so einen Umgang, aber ich schätze mal, der Gedanke, den du hier aussprichst, kam fast jedem beim Lesen der News
(7) ircrixx · 20. September 2019
Endlich straffrei beleidigen! Dem/der Nächsten, die mir ein Knöllchen verpasst, halte ich dies unter die Nase.
(6) naturschonen · 20. September 2019
@5 wegen "kein öffentliches Interesse" eingestellt wahrscheinlich, aber die sozialen Medien müssen alles Mögliche löschen und dann werden unbequeme User gleich gesperrt, es ist einfach unfassbar..
(5) mesca · 20. September 2019
Ich bin wahrlich kein Fan von Frau Künast, aber wenn das keine Beleidigung ist, was denn dann bitte? Langsam verkommt wirklich alles hier. Ich durfte mich auch als Nazischlampe beschimpfen lassen, weil ich meine Nachbarn höflich gebeten hatten, ihre tütenweise im Hof verstreuten Schalen von irgendwelchen Knabberkörnern und pfundweise Zigarettenkippen wegzuräumen. Verfahren eingestellt.
(4) naturschonen · 19. September 2019
@3 mir ist das Warum eigentlich egal, wenn solche Worte keine Beleidigung sind, was ist denn noch eine Beleidigung
(3) Hector · 19. September 2019
Find ich jetzt auch nicht unbedingt okay, aber betrachtet mal, warum es überhaupt dazu gekommen ist. Auch alles andere als okay.
(2) Friedrich1953 · 19. September 2019
Dieses Urteil ist aus meiner Sicht untragbar. Ich hoffe, dass ein weiteres Verfahren ergeben wird, dass diese Ausdrücke keinesfalls unter Meinungsäußerungen laufen dürfen. Man muss auch auf die Wirkung auf Jugendliche achten! Die nehmen sich möglicherweise daran ein Vorbild!
(1) Han.Scha · 19. September 2019
Ja, wir haben die Gerichte, die wir verdienen. Frau Künast ist zwar nicht gerade meine Freundin, aber solch ein Urteil ist haarstäubend.
 
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