Berlin - Der FDP-Politiker und Vorsitzkandidat Wolfgang Kubicki verwahrt sich gegen den Vorwurf des Rechtspopulismus. "Ich halte diese ganze Diskussion für komplett absurd", sagte er dem "Spiegel". "Ich kann Ihnen da wirklich nicht mehr weiterhelfen." Kubicki: "Wenn also der `Spiegel` jetzt der […] mehr

Kommentare

8Pontiusvor 1 Stunde
Er will also keiner sein? Dann sollte er seine Vergangenheit ablegen...
7tchipmunkvor 1 Stunde
@4 In letzter Zeit werden/wurden in den meisten Bundesländern die Polizeigesetze überarbeitet, um den Einsatz von Automatisierungstools (z.B. von Palantir) beim Scannen von sozialen Medien rechtlich zu ermöglichen. <link> <link>
6tchipmunkvor 1 Stunde
@4 Die Polizei betreibt allgemeine Internetaufklärung, sie geht also auf "Online-Streife". Oft fallen auch Politikerbeleidigungen in Rahmen anderer Onlineermittlungen mit auf. §188 StGB wurde 2021 reformiert. "Durch die Reform müssen Politiker zudem nicht mehr wie bei einfacher Beleidigung selbst Strafantrag stellen, viel mehr können bzw. müssen Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihnen bekannt werdenden Beleidigungen von Politikern nun von sich aus Ermittlungsverfahren einleiten." [Wikipedia]
5tchipmunkvor 2 Stunden
Kubicki ist Anwalt und kein Rechtspopulist. Er war bis vor kurzem noch Vizepräsident des Bundestages. Er spricht manchmal unangenehme Wahrheiten an, was einigen missfällt, die gerne freiheitliche Grundrechte einschränken oder untergraben wollen.
4thraseavor 2 Stunden
@2 Hast du einen Beleg dafür, dass die Polizei soziale Medien auf "derartige Beleidigungen von Politikern" (also z. B. Idiot) im Rahmen ihrer täglichen Polizeiarbeit scannt? Soweit mir bekannt ist, ist § 188 StGB kein Offizialdelikt und die Polizei ermittelt deshalb nicht von sich aus.
3BobBelchervor 2 Stunden
"Kubicki will kein Rechtspopulist sein" Dann soll er sich auch nicht so benehmen.
2tchipmunkvor 2 Stunden
@1 Oh doch, mittlerweile scannt die Polizei soziale Medien wie Facebook & Co. auf derartige Beleidigungen von Politikern im Rahmen ihrer täglichen Polizeiarbeit. Die fertigt dann Anzeigen, weil sie dazu verpflichtet ist. Aber nicht jede vermeintliche Beleidigung ist auch eine. Das Ganze trägt auch viel zur Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei.
1nonamvor 2 Stunden
Wenn morgens um sechs Uhr der Staatsanwalt vor Ihrer Tür steht, weil Sie mich als Idioten bezeichnet haben, ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt." ersten sind beleidigungen keine meinungsfreit und zweitens wird bei so einer tatsachenfeststellung kein staatsanwalt aktiv werden;