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Die Polizei betreibt allgemeine Internetaufklärung, sie geht also auf "Online-Streife". Oft fallen auch Politikerbeleidigungen in Rahmen anderer Onlineermittlungen mit auf. §188 StGB wurde 2021 reformiert. "Durch die Reform müssen Politiker zudem nicht mehr wie bei einfacher Beleidigung selbst Strafantrag stellen, viel mehr können bzw. müssen Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihnen bekannt werdenden Beleidigungen von Politikern nun von sich aus Ermittlungsverfahren einleiten." [Wikipedia]