Berlin (dpa) - Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe zum Schmerzensgeld für zu Unrecht sicherungsverwahrte Straftäter ist auf Kritik gestoßen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (55, CSU) sagte der «Bild»-Zeitung (Mittwochausgabe): «Der deutsche Steuerzahler muss schon für die Überwachung dieser ...

Kommentare

(5) k293295 · 25. April 2012
@2: Stimmt, das sagt alles - nämlich, daß die Polizei sich nen Dreck um unseren Rechtsstaat schert, stattdessen ihr Ding durchzieht, wie es ihr beliebt. Mir dreht sich der Magen bei Wendts Gefasel um. CSU-Herrmann ist genauso ein Rechtsverdreher, wenn er jetzt per BLÖD Stimmung mit dem "Steuerzahler" macht. FDP-Hahn hat ja wenigstens mal erkannt, was da falsch gemacht wurde. @1. Noch so'n Menschenrechtsabschaffer. Keine Angst, daß du das erste Opfer der Abschaffung sein könntest?
(4) Dagola · 25. April 2012
@ 1und 2: Falsch! Die Kläger verbüßten wegen Gewalt- und Sexualstraftaten lange Haftstrafen. Danach saßen sie zusätzlich eine zehnjährige Sicherungsverwahrung ab. Kurz bevor diese ablief, hatte ein Gesetz 1998 in Deutschland jedoch die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht – selbst für bereits verurteilte Straftäter. Die Männer blieben deshalb weitere acht bis zwölf Jahre in Haft.Das war das Unrecht, denn Stafe und ursprüngliche SV waren abgesessen.
(3) Kelle · 25. April 2012
@1: Ich würde für Dich erstmal den Anspruch definieren, vor dem kommentieren das Gehirn zu nutzen. Diese Personen wurden unter Umgehung grundlegendster Regeln eines Rechtsstaates, nämlich keine Strafe ohne Gesetz und dem Rückwirkungsverbot, zu unrecht eingesperrt. Ob sie das Geld zu Lebzeiten noch sehen, ist die erste Frage, ob bzw. welche Schulden bzw. zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer sie damit begleichen, eine zweite. Aber diese Fragen stehen nicht zur Diskussion.
(2) ichwarsnicht · 25. April 2012
@1 Du hast vollkommen recht. Und der Zusatz "stehen heute noch unter Beobachtung der Polizei" sagt schon alles. Wer bezahlt denn diese Zusatzkosten? Die haben ihr Recht auf irgendetwas verspielt.
(1) Wolfman · 25. April 2012
Der Knabe vergeht sich an jemandem wird zu Recht verknackt, ist nicht resozialisiert und kommt in die Sicherheitsverwahrung, soweit alles OK. Nun kommen da den sozialen Richtern Bedenken und holen ihn aus der Sicherheitsverwahrung (bedenklich) und jetzt Schmerzensgeld?? Dieser Verbrecher soll erst einmal seine Gefängniskosten davon zahlen und seine Opfer entschädigen. Er selbst hat keinen Anspruch, noch nicht einmal Anspruch auf Unversehrtheit. @3 und 4 Rechtlich korrekt,moralisch bedenklich!
 
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