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Ich hab dir doch extra den Artikel 233 genannt. Gekürzt, da insgesamt zu lang: "Ergibt sich vor der Amtseinführung ein zwingender Hinderungsgrund [...], folgen neue allgemeine, direkte und geheime Wahlen [...]. Bis [... dahin ...] nimmt der Präsident [...] der Nationalversammlung die Präsidentschaft der Republik wahr." Wie gesagt, das passt nicht zu 100%, die Amtseinführung war Anfang Januar. Aber kann ein nicht regulär gewählter Präsident überhaupt rechtmäßig eingeführt werden?